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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Leasinggeschäfte

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Leasinggeschäfte (Kto. 342)

Hier ist die insgesamt eingegangene Verpflichtung (=Leasingsumme) aus Leasingverträgen abzüglich der bis zum Ende des Berichtszeitraums zu leistenden Tilgungen nachzuweisen. Die Bilanzierung von Leasinggeschäften ist abhängig von den Eigentumsverhältnissen des Leasingobjektes (siehe Leasingerlass des BMF). Wenn eine Aktivierung des Leasingobjektes bei der Gemeinde erfolgen muss, sind die mit dem Leasingvertrag entstehenden Verbindlichkeiten auf diesem Konto zu passivieren.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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