Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt. Die grundlegenden Vorschriften finden Sie in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung (§§ 75, 76 und 95 bis 95 p).
Gemeindeordnung
Kommunales Haushaltsrecht aktuell
Zum 1. Januar 2024 wurden im kommunalen Haushaltsrecht Schleswig-Holstein Vorschriften eingeführt bezüglich der Ausgestaltung einer Ausgleichsrücklage sowie zu einem fiktiven Haushaltsausgleich. Das Innenministerium stellt den Kommunen ein Berechnungstool zur Verfügung, um die Mindesthöhe beziehungsweise die maximale Höhe der allgemeinen Rücklage und somit auch der Ausgleichsrücklage zu bestimmen.
Weitere Informationen und zum Berechnungstool
Für die regelmäßige Anwendung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, des Landesrechnungshofs und des Innenministeriums haben die Kommunen bei der Umstellung auf die Doppik unterstützt. Für die regelmäßige Anwendung des doppischen Haushaltsrecht wurden in dem gemeinsamen Projekt NKR-SH (Neues Kommunales Rechnungswesen Schleswig-Holstein) zahlreiche Fragen beantwortet und Muster erstellt, die zum Beispiel für die Bilanz, Ergebnisrechnung oder Finanzrechnung genutzt werden können. Bei weiteren Fragen, auch ggf. zur Aktualität, wenden Sie Sich bitte an Ihre zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.
Gesamtabschluss
Der Gesamtabschluss gibt einen vollständigen Überblick über die Haushaltslage der Kommune unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Unternehmen.
Weitere Informationen
Anregungen oder Fragen rund um diese Informationen nehmen wir gerne entgegen.
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