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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

ÖPP-Projekte

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

ÖPP-Projekte (Kto. 344)

Unter ÖPP-Projekten (öffentlich-private Partnerschaft) versteht man eine langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Projekte, bei denen der öffentliche Partner das Baurisiko oder private Partner nur das Baurisiko und kein weiteres Risiko (Ausfallrisiko oder Nachfragerisiko) trägt. Werden im Zusammenhang mit ÖPP Projekten Forfairtierungsverträge mit Einredeverzicht abgeschlossen, sind die zu Grunde liegenden ÖPP Projekte hier nachzuweisen.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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