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Thema : Bevölkerungsschutz

Sirenen-Förderprogramm

Mit dem landeseigenen Förderprogramm möchte die Landesregierung in Schleswig-Holstein ein flächendeckendes, modernes und digital steuerbares Sirenennetz wiederaufbauen, das im Ernstfall zuverlässig warnt. Ziel ist es, bis 2030 4.000 Sirenenstandorte zu modernisieren.

Letzte Aktualisierung: 17.09.2025

Mehrere Sirenen auf einem langen Pfahl
Diese Sirenen warnen die Bevölkerung in Großensee im Kreis Stormann

In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse, technischer Störfälle und sicherheitsrelevanter Bedrohungen gewinnt der Bevölkerungsschutz in Deutschland stetig an Bedeutung. Zentrales Element ist ein funktionierendes, redundantes Warnsystem, das die Bevölkerung schnell und zuverlässig erreicht. Neben digitalen Warn-Apps wie NINA, Cell Broadcast, Rundfunkdurchsagen, Stadtinformationstafeln oder Lautsprecherfahrzeugen kommt auch der klassischen Sirene wieder eine entscheidende Rolle zu: Sirenen funktionieren netzunabhängig, sind ortsbezogen direkt wahrnehmbar und alarmieren auch Menschen ohne Smartphone oder bei guter Schallausbreitung, selbst während sie schlafen. Vor allem nachts, bei Stromausfällen oder in Gebieten mit schlechtem Mobilfunkempfang können Sirenen deshalb Leben retten.

Digital ansteuerbar

Der Schwerpunkt der Modernisierung des Sirenennetzes liegt auf der Digitalisierung: Alle neuen Sirenen müssen über das auch von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten verwendete Digitalfunknetz angesteuert werden können. Dies erhöht die Ausfallsicherheit. Über Akku oder Netzersatzanlagen gepufferte Sirenen können insbesondere auch bei Strom- oder Mobilfunkausfällen ausgelöst werden.

Gleichzeitig werden die Anlagen in das bundesweite Modulare Warnsystem (MoWaS) integriert. Dadurch können Warnungen zum einen zentral durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst und mit anderen Warnmitteln kombiniert werden. Andererseits kann die örtlich zuständige Leitstelle punktgenau einzelne Sirenen dort ansteuern, wo tatsächlich eine Gefahr besteht.

Kreise und kreisfreie Städte können Förderung beantragen

Bis 2030 stehen insgesamt mehr als 23 Millionen Euro Landesmittel bereit – mehr als in jedem anderen Bundesland, und davon etwa 3,56 Millionen Euro jährlich. Seit 2021 wurden zudem im Rahmen eines befristeten Bundes-Sonderprogramms Mittel zur Verfügung gestellt. Schleswig-Holstein hat die Bundesmittel genutzt und das eigene Landesprogramm erweitert und setzt sich zudem für die Fortsetzung des Bundes-Förderprogramms ein. Hierfür können Kreise und kreisfreie Städte eine Förderung beantragen:

  • bestehende Sirenenanlagen durch die Anbindung an das Modulare Warnsystem (MoWaS) modernisieren (zum Beispiel Umrüstung auf digitale Steuerung über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, TETRA-BOS)
  • neue Sirenenanlagen errichten, insbesondere in ländlichen oder unterversorgten Gebieten
  • in größeren Städten mobile Warnmittel beschaffen

Richtlinie zur Förderung von Sirenen in Schleswig-Holstein

Sirenenförderprogramm Schleswig-Holstein: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (PDF, 115KB, Datei ist barrierefrei)

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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