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Thema : Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsvorsorge


Für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Schleswig-Holstein sind die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes zuständig.

Letzte Aktualisierung: 10.06.2024

Dazu gehören das für Gesundheit zuständige Ministerium, das Landesamt für soziale Dienste und die Kreise und kreisfreien Städte. Im Bereich Gesundheitsschutz ist das Ministerium für Grundsatzaufgaben und übergreifende Fachaufgaben zuständig. Dabei müssen politische und rechtliche Vorgaben durch die EU und den Bund, zum Beispiel die EG-Badegewässer-Richtlinie, das Infektionsschutzgesetz sowie die Trinkwasserverordnung, berücksichtigt werden. Das Ministerium kann bei Bedarf weitere Rechtsnormen und Regelungen treffen, zum Beispiel das Gesundheitsdienstgesetz, die Badegewässerverordnung und die Bäderhygieneverordnung.

Das Landesamt ist als dem Ministerium unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörde für die Überwachung und Sicherstellung der Umsetzung von rechtlichen Anforderungen im Land zuständig. So werden beispielsweise im Landesamt die Überwachungsdaten aus den Bereichen Trink- und Badegewässer, die auf Kreisebene erhoben werden, zentral zusammengeführt, da diese regelmäßig an den Bund zur Erfüllung der EG-Berichtspflichten weitergeleitet werden müssen.

Des Weiteren führt das Landesamt Untersuchungen und Bewertungen zu aktuellen umwelttoxikologischen und umweltmedizinischen Fragestellungen durch und pflegt den fachlich-wissenschaftlichen Austausch durch Mitarbeit in entsprechenden übergeordneten Fachgremien.

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Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

Landesamt für
soziale Dienste

Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster

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