Die Landesregierung hat in neuen Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Mit den Regionalplänen Windenergie wird sichergestellt, dass genügend geeignete Flächen für die Windenergienutzung im Land zur Verfügung stehen, um die Energiewende und den Klimaschutz voranzubringen. Gleichzeitig werden große Teile des Landes frei gehalten von der Windenergienutzung. Außerhalb der Vorranggebiete ist daher die Windenergienutzung ausgeschlossen.
Neuausrichtung der Windenergieplanung
Nach Abschluss einer mehrjährigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Landesregierung am 15. September 2020 die Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 mit Zustimmung des Landtages beschlossen. Damit wurden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Windenergie verbindlich festgelegt.
Darauf aufbauend hat die Landesregierung am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie für die Planungsräume I bis III endgültig beschlossen. In den Plänen werden 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen, das entspricht rund zwei Prozent der Landesfläche. Insgesamt hatte die Landesplanung zu 967 Potenzialflächen für Windenergie eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Etwa zwei Drittel der Potenzialflächen wurden aufgrund von Abwägungskriterien von der Windkraftnutzung ausgeschlossen, vor allem zum Schutz der Wohnbebauung.
Raumordnungspläne Wind
Alle Raumordnungspläne zur Windenergie und ergänzende Unterlagen sowie das gesamträumliche Plankonzept finden Sie hier:
Im Digitalen Atlas Nord finden Sie eine kartografische Darstellung der Vorranggebiete nebst Datenblättern.
Dort bitte links unten unter "Karteninhalte / Planung / Raumordnung /Weitere Pläne / Teilaufstellung Regionalpläne Wind 2020" ein Häkchen setzen. Durch einen Klick in die Karte erhält man weitere Informationen zum jeweiligen Vorranggebiet sowie das Datenblatt.
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