Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass ein schnelles Erreichen der Klimaneutralität eine große Chance für den Wohlstand, die Versorgungssicherheit, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Landes ist. Das Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene, um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 in Schleswig-Holstein zu erreichen.
Am 17. Dezember 2021 ist die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. In dem hier zu findenden Gesetz werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert.
Die Neufassung der Ziele im EWKG 2021 baut auf den neuen Klimaschutzzielen auf, die für die Bundesrepublik nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz vereinbart wurden: Demnach sollen auf Bundesebene die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.
Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundes-Klimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sollen auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden.
Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein besteht nunmehr das Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Zugleich wird die Landesregierung verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen, ein Programm für den Schutz der Moore aufzulegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz zu berichten. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.
Schleswig-Holstein: Spitzenreiter bei Windkraftgenehmigungen
Die aktuellen Zahlen zum Windkraftausbau für Schleswig-Holstein bestätigen den positiven Trend seit der Fertigstellung der Regionalpläne für Windenergie sowohl bei den Genehmigungen als auch beim Zubau. Weitere Informationen finden Sie hier: https://schleswig-holstein.de/windkraft-ausbau
Klimaschutzberichte legen Ziele fest
Für Erneuerbare Energien hat die Landesregierung im Energiewende- und Klimaschutzbericht 2021 ihre Ausbauziele fortgeschrieben. Ziel der Landesregierung ist der Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen an Land von mindestens 34 - 38 TWh. Dies erfolgt unter der Annahme, dass EU- und bundesweit und damit verbunden auch in Schleswig-Holstein die THG-Minderungs- und EE-Ausbauziele erhöht werden und mehr Strom für die Sektorkopplung eingesetzt wird. Mit anlandendem Wind Offshore-Strom können 2030 mindestens 49 TWh und bis zu 53 TWh Strom aus Erneuerbaren Energien in die Stromnetze Schleswig-Holsteins eingespeist werden.
Die Erreichung der Klimaschutzziele auf Landes- und Bundesebene erfordert entsprechende Rahmensetzungen. Ein wesentlicher Punkt ist eine Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor mit den beiden zentralen Bausteinen der Einführung einer systematischen CO2-Bepreisung und einer Senkung der EEG-Umlage. Für eine solche Reform hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet. Hier finden Sie weitere Informationen.
Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Weiterhin hat sie den Fahrplan zur Erstellung einer Anpassungsstrategie an den Klimawandel aktualisiert und 2017 eine entsprechend erweiterte Fassung vorgelegt. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Schleswig-Holstein ist eingebettet in die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS). Dabei ist es das vorrangige Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels verlässlich abzubilden, um in den betroffenen Bereichen Maßnahmen zur Anpassung zu entwickeln und umzusetzen.
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