Der Wärmemarkt steht beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bisher kaum im Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Dabei gibt es gute Gründe sich intensiver mit diesem Energiesegment zu befassen:
- Für private Haushalte haben die Kosten der Wärmeversorgung in der Regel einen höheren Ausgabenanteil als Strom.
- Der Wärmesektor ist mit einem Anteil von über 50 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs das größte Segment innerhalb der Energiebranche. Davon entfallen auf den Gebäudebereich rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs, hinzu kommt Wärme für industrielle Prozesse.
- Die Umsetzung der europäischen, nationalen und schleswig-holsteinischen klimapolitischen Ziele wird bei konsequenter Umsetzung tief greifende Auswirkungen auch auf die bisherige Wärmeversorgung haben.
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Am 29. März 2025 ist die zweite Novellierung des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. Dort werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert.
Bereits mit dem EWKG 2021 wurden die ersten Kommunen in Schleswig-Holstein verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Die ersten 30 Kommunen haben daher Ende 2024 einen Kommunalen Wärmeplan erstellt. Das MEKUN hat die Pläne gesichtet und ausgewertet.
Prüfung der Kommunalen Kälte- und Wärmepläne gemäß Energiewende und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein 2021
Unterstützungsangebote auf dem Weg zur Wärmewende
Zur Unterstützung der Wärmewende wird Kommunen und kommunalen Unternehmen seit 2014 über die Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) eine kostenlose Initialberatung angeboten. Außerdem werden regelmäßig Fachveranstaltungen durchgeführt sowie vielfältige Informationen von der EKI zur Verfügung gestellt.
Mit dem EWKG 2025 wurden alle Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Als zusätzliche Unterstützung haben das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und die kommunalen Landesverbände daher im März 2025 das Wärme-Kompetenzzentrum (WKZ.SH) eingerichtet. Das WKZ berät die Kommunen vor und während der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Nähere Informationen gibt es auf der Website des WKZ.SH.