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Thema : Energiewende

Solarenergie

Schleswig Holstein konzentriert sich bei der Energiewende nicht nur auf die Nutzung der Windenergie, sondern auch die Nutzung der solaren Strahlungsenergie trägt mittlerweile signifikant zur Energieerzeugung aus Erneuerbaren bei.

Hierbei entstehen insbesondere wichtige Synergieeffekte, da sich die Angebotsprofile von Wind- und Solarenergie gut ergänzen.

Letzte Aktualisierung: 21.07.2026

Nutzung der Solarenergie

Blauer Himmel mit einzelnen Wolken
Blauer sonniger Himmel mit einzelnen Wolken

Solarenergie ist die Energie der Sonnenstrahlung, welche auf unterschiedliche Art nutzbar gemacht werden kann. Sie stellt, in menschlichen Zeiträumen, eine quasi unerschöpfliche Energiequelle dar. Schleswig-Holstein bietet im Mittel mit jährlich fast 1.600 Sonnenstunden hervorragende Bedingungen für Nutzung von Solarenergie, in 2025 lag der Wert bei über 1.800 Stunden. Sogar in unseren nördlichen Breiten stehen jährlich etwas über 1.000 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²/a) Sonneneinstrahlung zur Verfügung.

Bei der Nutzung der Solarenergie werden im Wesentlichen zwei Nutzungsformen unterschieden, Solarthermie und Photovoltaik.

Die Photovoltaik nutzt die Energie der Sonnenstrahlung mit Hilfe von Solarmodulen und wandelt sie direkt in elektrischen Strom um. Dieser wird in die Energieversorgungsnetze eingespeist und steht dann für verschiedenste Anwendungen zur Verfügung.

Die Solarthermie nutzt die Sonnenenergie, um in einem thermischen Solarkollektor Wärme zu erzeugen. In den Kollektoren zirkuliert ein flüssiger Wärmeträger, der durch das Sonnenlicht aufgeheizt wird. Die so gewonnene Wärme kann mittels Wärmetauschern z.B. in Fernwärmenetzen oder direkt im Gebäude für Warmwasser und Heizung oder auch für Prozesswärme genutzt werden. 

Seit längerem gibt es auch sog. PVT-Module (Photovoltaisch-thermischer Sonnenkollektor), welche beide Nutzungsformen kombinieren, auf der Vorderseite des Moduls erfolgt die photovoltaische Stromerzeugung, dahinter befindet sich eine solarthermischer Kollektor. Hierdurch werden die Solarenergie als auch die Flächen noch effektiver ausgenutzt.

Vor- und Nachteile der Solarenergienutzung

Der ausschlaggebende Vorteil der Solarenergie liegt darin, dass die Sonnenenergie als Energieträger kostenlos zur Verfügung steht, verbunden mit geringen Betriebskosten der Anlagen sowie einem emissionsfreien Betrieb. Als zu kalkulierende Kosten verbleiben im Wesentlichen der Kapitaldienst, Wartungs- und Instandsetzungskosten.

Die Nutzung der Solarenergie ist im Gegensatz zu der Öl und Gas unabhängig von der weltweiten, politischen Lage und unterliegt daher auch nicht dem Risiko hoher Preisschwankungen und langfristiger Preissteigerungen.

Nachteilig ist die Abhängigkeit von Sonneneinstrahlung und Wetter. Daher ist bei der Nutzung von Solarenergie der Einsatz eines Speichers sinnvoll, um die Zeiten von Erzeugung und Verbrauch zu trennen, so dass auch nachts die Energie genutzt werden kann. Die Auslegung und Größe des Speichers bestimmt darüber, welche Zeiträume ohne Sonneneinstrahlung überbrückt werden können.

Gebäudesolaranlagen

Das Obergeschosses eines backsteinfarbenes Wohnhaus mit weiß-gerahmten Sprossenfenster und einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
Ein Haus mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.

Anlagen zur Solarenergienutzung an oder auf Gebäuden (Dach- oder Fassadenanlagen) haben mit Bezug auf die Energieversorgung einen mehrfachen Nutzen. Neben der emissionsfreien Energieerzeugung wird bereits versiegelte Fläche genutzt, was der Schonung der Fläche zugute kommt.

Freiflächensolaranlagen

Zur effektiven und kostengünstigen Nutzung der Solarenergie bieten sich sog. Freiflächensolaranlagen an, wobei es diesbezüglich unterschiedliche Standortanforderungen für Solarthermie- und PV-Anlagen gibt.

Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Schleswig-Holstein

Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) ist das Ausbauziel für die Nutzung erneuerbarer Energien von mindestens 45 TWh bis Ende 2030 (siehe § 3 Abs. 5 EWKG) festgelegt, zu dessen Erreichung auch die Solarenergienutzung einen wichtigen Beitrag leisten kann und muss.
Weiterhin besteht eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf Gebäuden und Parkplätzen ab einer bestimmten Größe
(siehe §§ 25-27 EWKG).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Solarerlass des Landes Schleswig-Holstein

Aufgrund der vielfältigen Aspekte und gesetzlichen Regelungen, die bei der Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen zu berücksichtigen sind, hat die Landesregierung einen Solarerlass in Form eines Beratungserlasses erstellt („Erlass über Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen“). Dieser gibt, eine Übersicht über rechtliche und fachlichen Aspekte, berät und empfiehlt, macht jedoch keine Vorgaben.

Den Erlass und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Gutachten Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein

Um eine solide Basis für zur Ableitung künftiger, zielgerichteter Entscheidung zum Ausbau der Solarenergienutzung in Form von Photovoltaik und Solarthermie zu schaffen, hat das seinerzeitige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, welches im Februar 2022 veröffentlicht wurde.

Es enthält neben einer Analyse des seinerzeitigen Bestandes eine Abschätzung der Potenziale in Schleswig-Holstein auf Freiflächen und Gebäuden.

Gutachten Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein (PDF, 8MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens im Überblick

Potenziale

In Schleswig-Holstein ist ausreichend Potenzial für Solaranlagen auf Freiflächen, auf und an Gebäuden sowie Parkplätzen vorhanden.

Die Solarthermie-Potenziale nutzen bisher nur Teilflächen der PV-Potenziale, können jedoch - energetisch betrachtet - im Vergleich zur Stromproduktion aus PV-Anlagen mehr Wärme liefern. Die Aufteilung der Potenziale auf die einzelnen Flächen sind dem Gutachten zu entnehmen.

Durch die Unterscheidung der verfügbaren Freiflächen in geeignete und bedingt geeignete Flächen ergibt sich bezüglich der potentiellen Leistung eine große Spannbreite.

Zielszenario der Gutachter

Die Gutachter ermittelten Szenarien für den weiteren PV-Ausbau in Schleswig-Holstein, die einen angemessenen Beitrag zur bundesweit angestrebten Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 ermöglichen.

Es wurden ein Referenz- und ein Suffizienz-Szenario betrachtet. Die Ausbauspanne liegt zwischen ca. 10 GW (Referenz) und etwas über 16 GW (Suffizienz) PV-Leistung für 2045, wobei die Potenziale an Fassaden und auf Parkplätzen im Zielszenario nicht separat ausgewiesen sind.

Seinerzeitige Ausbausituation

Auf die Ergebnisse der Auswertung hinsichtlich der Ausbausituation zum Zeitpunkt des Gutachtens soll an dieser Stelle aufgrund des inzwischen deutlich gestiegenen Zubaus nicht eingegangen werden.

Informationen zum aktuellen Stand des PV-Ausbaus finden sie auf der Unterseite Photovoltaik.

Unterthemen der Solarenergie

Photovoltaik : Datum

Solarthermie : Datum

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