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Thema : Transparenzportal

Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Staatskanzlei ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Letzte Aktualisierung: 06.01.2023

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://transparenzportal.schleswig-holstein.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist mit § 13 Absatz 3 LBGG vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Einzelne auf der Plattform bereitgestellte PDF-Dokumente können nicht vollständig barrierefrei sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um nicht mehr in aktuellem Gebrauch befindliche Dokumente handelt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Mai 2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von Dataport am 26. Juni 2019 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 6. Januar 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen per E-Mail unter transparenzportalportal@lr.landsh.de an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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