KIEL. Der Landeswahlausschuss hat heute (30. Januar) über Beschwerden gegen die Beschlüsse der Kreiswahlausschüsse für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden. Insgesamt wurde über sieben Beschwerden entschieden; alle Beschwerden kamen von der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis). Alle sieben Beschwerden aus den Wahlkreisen 1 (Flensburg-Schleswig), 4 (Rendsburg-Eckernförde), 5 (Kiel), 6 (Plön-Neumünster), 7 (Pinneberg), 9 (Ostholstein - Stormarn-Nord) und 10 (Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd) wurden abgewiesen.
Die Stimmzettel werden jetzt unverzüglich gedruckt und an die Gemeindebehörden ausgeliefert. Etwa ab Mitte der kommenden Woche sollte dann überall mit der Briefwahl begonnen werden können.
Wer sich per Briefwahl an der Wahl beteiligen möchte, muss dies beantragen. Dazu kann der mit der Wahlbenachrichtigung versandte Antrag ausgefüllt und an das zuständige Wahlamt versandt werden. Briefwahlunterlagen können dort auch – unabhängig davon, ob die Wahlbenachrichtigung bereits zugegangen ist – mit einer formlosen E-Mail beantragt werden. Dabei müssen Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift vollständig angeben sein.
In vielen Gemeinden besteht auch die Möglichkeit, über die jeweilige Internet-Seite ab Mitte Januar Wahlschein und Briefwahl direkt zu beantragen.
Wer per Brief wählen möchte, sollte möglichst nicht zu lange warten, die Unterlagen zu beantragen. Die Gemeindebehörden sind angewiesen, die Anträge unverzüglich zu bearbeiten. Auf die Postlaufzeiten hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass er bis 18.00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eintrifft.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen.
Wer die Möglichkeit dazu hat, kann seinen Wahlbrief auch persönlich bei seiner Gemeinde abgeben.
Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den Wahlbrief gleich dort abgeben (sog. "Briefwahl vor Ort"). Bei dieser Art ist der rechtzeitige Zugang der Briefwahlunterlagen unabhängig von den Zustellungslaufzeiten gesichert.
Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 15.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Claus-Peter Steinweg / Stefan Sackner, Geschäftsstelle des Landeswahlleiters | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Telefon 0431 988-3044 | Fax 0431 988-614-3044 | E-Mail:
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