Gemäß Erlass des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) vom 26. Juni 2024 ist der Erlass vom August 2014 zur Verwendung von Fehlerquotienten zur Bewertung der Sprachrichtigkeit in Textproduktionen im Fach Deutsch bzw. zum Ermitteln des Punktabzugs wegen mangelhafter Sprachrichtigkeit in Klausuren aller nichtsprachlichen Fächer sowie Latein in der gymnasialen Oberstufe mit Wirkung vom 1. August 2024 in allen Schularten und -stufen, in denen er bisher Gültigkeit hatte, aufgehoben.
Zur Feststellung von gehäuften Verstößen gegen grammatische und orthographische Regeln in allen nichtsprachlichen Fächern sowie Latein gemäß § 19 Absatz 2 OAPVO, § 1 Absatz 1 APVO-EW und § 13 Absatz 2 AGVO soll der entsprechende Beurteilungsbogen des Bildungsministeriums verwendet werden. Dieser ist auf dieser Seite eingestellt.