Ausgehend von den nationalen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife, die erstmals 2012 durch die Kultusministerkonferenz (KMK) für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführten Fremdsprachen Englisch und Französisch beschlossen worden sind, sowie den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) werden seit der Abiturprüfung 2017 Aufgaben aus den Gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder im Zentralabitur in Schleswig-Holstein eingesetzt.
Mit Beschluss der nationalen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für die naturwissenschaftlichen Fächer im Jahr 2022 werden seit der Abiturprüfung 2025 in den Fächern Chemie und Physik und seit der Abiturprüfung 2026 ebenfalls im Fach Biologie Aufgaben aus den Gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder in der Abiturprüfung an allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein zentral gestellt.
Für die Abiturprüfungen an allgemeinbildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein gelten die Vorgaben der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO), der Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO), der Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen (APVO-EW), der Fachanforderungen der Sekundarstufe II und der abiturspezifischen Prüfungsregelungen der jeweiligen Fächer. Die Prüfungsregelungen enthalten zudem Vorgaben für das Erstellen von Aufgaben für dezentral geprüfte Fächer.