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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

200 zusätzliche Frauenhausplätze

Das Land investiert 30 Millionen Euro in 200 zusätzliche Frauenhausplätze. Kommunen und Träger können ihre Projekte bis zum 15. Dezember 2026 bei der IB.SH anmelden.

Letzte Aktualisierung: 26.10.2026

Schleswig-Holstein investiert 30 Millionen Euro in den Ausbau von Frauenhausplätzen. Mit dem Programm sollen 200 zusätzliche Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder entstehen. Interessierte Kommunen und Träger können ihre Projekte ab sofort anmelden. Gleichstellungsministerin Aminata Touré stellte das Programm am 26. Oktober 2026 in Neustadt in Holstein vor.

Ministerin Aminata Touré im Gespräch mit einer Frau.
Schleswig-Holstein investiert 30 Millionen Euro in den Ausbau der Frauenhausplätze im Land.

30 Millionen Euro für zusätzliche Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein stellt 30 Millionen Euro für 200 zusätzliche Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereit. Das Land fördert damit den Ausbau der Frauenhäuser. Interessierte Kommunen und Träger können ihre Projekte ab sofort anmelden. Gleichstellungsministerin Aminata Touré stellte das Programm in Neustadt in Holstein vor.

Mehr Schutzplätze für Frauen und Kinder

Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein 473 Frauenhausplätze. Mit dem neuen Investitionsprogramm soll die Zahl auf mehr als 600 steigen. Laut Gleichstellungsministerin Aminata Touré finden bislang zu viele Frauen und Kinder keinen Schutzplatz. Das Land will deshalb den Ausbau der Hilfsangebote verstärken.

Förderung bis Ende 2030

Kommunen und Träger können ihre Vorhaben bis zum 15. Dezember 2026 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) anmelden. Danach folgt das offizielle Antragsverfahren.

Gefördert werden Investitionsprojekte ab 50.000 Euro. Dazu gehören:

  • Neubau von Frauenhäusern mit mindestens 24 Plätzen
  • Kauf und notwendiger Umbau oder Modernisierung von Immobilien
  • Erweiterung bestehender Frauenhäuser um mindestens 50 Prozent ihrer bisherigen Plätze
  • Schutzwohnungen in unmittelbarer Nähe und organisatorischer Anbindung an ein Frauenhaus

Das Förderprogramm läuft bis Ende 2030. Bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt das Land unter anderem den regionalen Bedarf.

Wohnraum nach dem Frauenhaus

Ein Schutzplatz ist häufig nur der erste Schritt in ein gewaltfreies Leben. Viele Frauen können das Frauenhaus nicht verlassen, weil sie keine eigene Wohnung finden. Das Land fördert deshalb die Programme Frauen_Wohnen und Neu_Start mit jährlich insgesamt einer Million Euro.

Zudem investiert Schleswig-Holstein nach Angaben des Ministeriums rund 400 Millionen Euro pro Jahr in den sozialen Wohnungsbau.

Weitere Unterstützung und Schutzmaßnahmen

Für den Betrieb der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen stellt das Land 2026 rund 13 Millionen Euro bereit. Schleswig-Holstein verfügt außerdem über ein landesweites Hochrisikomanagement und hat als erstes Bundesland die elektronische Fußfessel auf den Weg gebracht.

Touré betont, dass neben dem Schutz betroffener Frauen auch die Ursachen männlicher Gewalt stärker in den Blick genommen und Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen.

Hintergrund zur Finanzierung

Schleswig-Holstein erhält insgesamt 3,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Die rechtliche Grundlage ist das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Einen Teil der Mittel setzt das Land für zusätzliche Infrastrukturprojekte ein. Daraus stammen die 30 Millionen Euro für den Ausbau der Frauenhausplätze.

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