Schleswig-Holstein stärkt die berufliche Inklusion
Fünf Millionen Euro fließen in die Modernisierung von Inklusionsbetrieben. Das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ wird bis 2027 ausgeweitet.
Schleswig-Holstein investiert in die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Integrationsamt stellt einmalig fünf Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe bereit. Außerdem wird das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ bis 2027 mit jährlich 1,5 Millionen Euro fortgeführt.
Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und Unternehmen bei Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen.
Mehr Unterstützung für Unternehmen
Unternehmen können finanzielle Förderungen erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderungen ausbilden oder beschäftigen. Neu sind:
bis zu 10.000 Euro für einen neuen Ausbildungsplatz,
bis zu 10.000 Euro bei einer unbefristeten Übernahme nach der Ausbildung,
bis zu 10.000 Euro für neue Arbeitsplätze innerhalb von fünf Jahren.
Zusätzlich übernimmt das Integrationsamt die Kosten für die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifizierung betrieblicher Ausbilder*innen. Auch Lohnkostenzuschüsse für Minijobs sowie Beratung durch Integrationsfachdienste bleiben bestehen.
Erfolgreiches Modellprojekt
Das Modellprojekt besteht seit 2018. Bisher nahmen 146 Menschen teil. Die Zimmerei Sorgenfrei konnte dadurch einen Mitarbeitenden dauerhaft aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt übernehmen.
Fünf Millionen Euro für Inklusionsbetriebe
Anerkannte Inklusionsbetriebe erhalten ein einmaliges Modernisierungsprogramm in Höhe von fünf Millionen Euro. Die Förderung soll Investitionen ermöglichen und Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen langfristig sichern.
Inklusionsbetriebe sind eigenständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Mindestens 30 Prozent ihrer Beschäftigten sind schwerbehinderte Menschen, die besondere Unterstützung benötigen.
Finanzierung
Die Modernisierung der Inklusionsbetriebe und der größte Teil des Modellprojekts werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese zahlen Arbeitgeber*innen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen.
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