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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Schleswig-Holstein fordert einfacheres Elterngeld

Sozialministerin Aminata Touré hat im Bundesrat eine Vereinfachung des Elterngeldverfahrens gefordert. Ziele sind weniger Bürokratie, digitale Verfahren und eine Anpassung der Leistungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026

Schleswig-Holstein setzt sich im Bundesrat für ein einfacheres und digitaleres Elterngeldverfahren ein. Sozialministerin Aminata Touré fordert, Familien stärker zu entlasten und Leistungen leichter zugänglich zu machen. Der Entschließungsantrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Ein leistungsfähiger Sozialstaat zeichnet sich dadurch aus, dass Menschen ihre Leistungen einfach und ohne unnötige Hürden in Anspruch nehmen können. Deshalb brauchen wir ein Elterngeld, das einfacher, digitaler und familienfreundlicher wird.

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré

Elterngeld an Lebenshaltungskosten anpassen

Nach Ansicht der Ministerin darf die geplante Reform nicht zulasten von Familien gehen. Das Elterngeld müsse an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem kritisiert sie die geplante Verkürzung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate, da dies für viele Familien eine finanzielle Verschlechterung bedeute.

Einfachere und digitale Antragsverfahren

Touré fordert weniger Bürokratie bei Antrag, Bearbeitung und Bewilligung des Elterngeldes. Familien sollten Leistungen unkompliziert und ohne lange Wartezeiten erhalten können. Ziel ist ein digitales, verständliches und familienfreundliches Verfahren.

Konkrete Vorschläge

Schleswig-Holstein schlägt vor:

  • den Bemessungszeitraum für die Einkommensermittlung grundsätzlich auf das Kalenderjahr vor der Geburt festzulegen,
  • die Berechnung von Elterngeld und Mutterschaftsgeld am Geburtsmonat auszurichten,
  • die Regelungen zu den Partnerschaftsbonusmonaten an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von höchstens 32 Wochenstunden anzupassen.

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