Landesjugendhilfeausschuss berät zu Demokratie, Teilhabe und den Zukunftsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Vom Mythos des Neutralitätsgebots in der Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu den Reformplänen des Bundes: Am 15.06.2026 fand die 8. Sitzung des LJHA in den Räumlichkeiten der HAW Kiel statt.
Am 15. Juni 2026 fand die 8. Sitzung der 9. Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses in den Räumlichkeiten der HAW Kiel statt. Zum Auftakt begrüßte der Präsident der Hochschule, Prof. Dr. Björn Christensen, die Mitglieder des Ausschusses sowie die anwesenden Gäste und unterstrich die Bedeutung des fachlichen Austauschs zu den aktuellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Ein Mythos der sich hält, ist und bleibt ein Mythos
Ein Schwerpunkt der Sitzung war die Auseinandersetzung mit dem sogenannten „Neutralitätsgebot“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Auf Grundlage verschiedener Beschlüsse und Positionspapiere von Fachverbänden und Gremien wurde deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht wertneutral agiert. Ihr gesetzlicher Auftrag orientiert sich an den Grundwerten des Grundgesetzes und den Zielsetzungen des SGB VIII. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Demokratie, Vielfalt, Offenheit und gesellschaftlicher Teilhabe sowie das aktive Eintreten gegen menschenverachtende, demokratiefeindliche und ausgrenzende Positionen.
In der Diskussion wurde zugleich deutlich, dass Fachkräfte und demokratisch engagierte Akteurinnen und Akteure zunehmend Anfeindungen und gesellschaftlichen Spannungen ausgesetzt sind. Der Landesjugendhilfeausschuss betonte daher die Notwendigkeit, Fachkräfte in ihrer Arbeit zu stärken und ihnen den erforderlichen fachlichen Rückhalt zu geben. Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen politischen Einstellungen und Erfahrungen erreicht werden müssen. Die Förderung demokratischer Beteiligung und eines respektvollen Miteinanders bleibt damit eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.
Reformplanungen im Bereich des SGB VIII bereiten der Kinder- und Jugendhilfe Sorgen
Staatssekretär Johannes Albig informierte den Landesjugendhilfeausschuss über die geplanten Reformen des Bundes im Bereich des SGB VIII und stellte die Position des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums dar. Das Ministerium befürwortet einen offenen Dialog über auch fachlich notwendige Reformen, lehnt jedoch Veränderungen ab, die vorrangig aus einer Einsparlogik heraus erfolgen.
Albig äußerte die Sorge, dass die kommunale Ausgestaltung von nicht in Art und Umfang festgelegten gesetzlichen Leistungen bei knappen Haushalten zu Qualitätseinbußen führen könnte. Somit müssten kommunale Haushalte wie auch der des Landes entlastet werden. Sollten individuelle Leistungen aber nach Möglichkeit in infrastrukturelle Angebote übergeleitet werden, müssten diese entsprechend ausgestattet sein und sei der individuelle Rechtsanspruch dennoch beizubehalten. Hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses machte Albig deutlich, dass das Sozialministerium eine Einschränkung des Leistungsanspruchs für Alleinerziehende ablehnt und sich entsprechend in mögliche Bundesratsverfahren einbringen werde.
Auch die Situation in der Pflege wurde intensiv diskutiert. Kritisch bewertet wurden Überlegungen zur Einschränkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sowie zur Refinanzierung von Tariflöhnen. Das Sozialministerium unterstrich die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen, einer angemessenen Vergütung und attraktiver Ausbildungsbedingungen für die Zukunft der Pflege.
Die Kinder- und Jugendvertretung Schleswig-Holstein (KJV SH) stellte ihre Stellungnahme zur stationären Jugendhilfe vor, die bereits auf Bundesebene Anerkennung gefunden hat. Darin fordern die jungen Menschen eine stärkere Beteiligung an Hilfeplanungen sowie Fachkräfte, die neben ihrer fachlichen Qualifikation auch die Lebensrealität junger Menschen in stationären Einrichtungen verstehen. Staatssekretär Albig bat darum, die Stellungnahme dem Sozialministerium und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
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