Das Land stellt den Kommunen in Schleswig-Holstein im laufenden Jahr zusätzlich rund 61 Mio. Euro für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zur Verfügung. Kreise und kreisfreie Städte sowie die Gemeinden erhalten jeweils die Hälfte der finanziellen Mittel. Damit setzt die Landesregierung eine mit den Kommunalen Landesverbänden im Sommer getroffene Vereinbarung um und konkretisiert jetzt die finanzielle Größenordnung.
Mit der Vereinbarung gilt weiterhin wie bisher in einem Erlass geregelt, dass Personen mit schlechter Bleibeperspektive nicht in die Kommunen verteilt werden, sondern – im Rahmen der gesetzlich zulässigen Fristen – bis zur Rückführung in den Landesunterkünften verbleiben.
Hintergrund
Bis zum 6. Dezember wollen sich Landesregierung und Kommunale Landesverbänden zu diesem Punkt auf Maßnahmen verständigen. Mit dem Maßnahmenpaket Sicherheit, Prävention, Migration vom 17. September hatte die Landesregierung bereits konkrete Vorschläge zur Zentralisierung der aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeit für ausländische Mehrfach- und Intensivstraftäter unterbreitet.
Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände hatten sich am 3. Juli grundsätzlich über die weitere Finanzierung der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Schleswig-Holstein geeinigt. In der Vereinbarung wurde zunächst die Verwendung und Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel für die Jahre 2024 und ab 2025 einvernehmlich geregelt. Darüber hinaus gab es die Übereinkunft, dass Restmittel aus Förderprogrammen, die bisher über den Ukraine-Notkredit finanziert wurden, Ende 2024 auslaufen und nicht verlängert werden, als Pauschalbetrag der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich erhalten die Kommunen einmalig 10 Mio. Euro, um die Kosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie Aufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten (Hausmeisterdienste, Wachdienste, Sprachmittlung, Sozialarbeit usw.) abzudecken.