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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Unterbringung von Geflüchteten


Millionen Menschen auf der Welt fliehen vor Not, Angst und politischer Verfolgung und sind gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Schleswig-Holstein hilft.

Letzte Aktualisierung: 29.03.2023

Eine Mutter überquert mit ihren zwei Töchtern die polnisch-ukrainische Grenze. Die Ältere der beiden Töchter ist etwa 15 Jahre alt und zieht einen Koffer, die jüngere Tochter ist etwa vier Jahre alt und wird von der Mutter getragen.
Zahlreiche Menschen flüchten aus Kriegsgebieten in die Nachbarstaaten.

Nicht nur durch den Angriff auf die Ukraine suchen sie Zuflucht. Schleswig-Holstein bietet Schutz und Sicherheit für Geflüchtete.
Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine sind über 31.000 Ukrainer*innen in Schleswig-Holstein angekommen, um Schutz und Sicherheit zu suchen. Das Land trifft regelmäßige Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Lastenverteilung – finanziell, wie auch in den Strukturen - zwischen Land und Kommunen.

Plan der Landesregierung

Sozialministerin Aminata Touré stellt die Maßnahmen des Landes im Blick auf die Unterbringung dar:

„1. Als Land erhöhen wir die Kapazitäten in unseren Landesliegenschaften, wie die Kommunen uns gebeten haben. Auf 7.200 Betten. Als Hinweis: Mit Stand 19.02. sind von diesen Plätzen landesweit noch über 2000 Plätze frei.

2. Wir haben einen Erlass auf den Weg gebracht, der es den Kommunen ermöglicht auch Ukrainer*innen, die nicht einmal verpflichtet sind in den Landesunterkünften zu sein, in unsere Einrichtungen zu kommen, um die Kommunen zu entlasten.

3. Wir lassen die Leute mindestens 4 Wochen in den Landesunterkünften, um den Kommunen mehr Zeit zu geben, um Wohnraum zu finden. Die Kommunen melden uns zurück, dass es Ihnen ungemein hilft und es ihnen Zeit verschafft.

4. Wir checken regelmäßig wie viele Kapazitäten es noch in den Kommunen gibt, um eine Transparenz zu haben. Auch interkommunal, um sich unter die Arme zu greifen. Rund 3000 Plätze waren es in den Kommunen seit der letzten Abfrage. Zusammengerechnet mit unseren Landeskapazitäten könnten wir morgen 5000 Menschen sofort unterbringen.

5. Wir wollen gerade für private Vermieter Anreize schaffen, damit sie gerade Geflüchtete Wohnraum verschaffen.

6. Wir haben die Herrichtungsrichtlinie in Höhe von 18 Mio. Euro auf den Weg gebracht, um mehr Wohnraum und Unterbringung zu schaffen.

7. Die Richtlinie für Vorhaltekosten ist in den Endzügen, damit die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

8. Wenn alle Kapazitäten ausgeschöpft sind, auf Landes- und auf Kommunalebene, werden wir weitere mittelgroße kommunale Unterkünfte auf den Weg bringen und sprechen gerade mit den KLVn die entsprechende Förderrichtlinie für ab im Rahmen der 3. KLV Folgevereinbarung.

9. Wenn auch dies nicht ausreichen sollte, auch das vereinbaren wir derzeit, dann werden wir in einem nächsten Schritt noch größere Unterkünfte auf den Weg bringen in gemeinsamer Verantwortung zwischen Kommunen und dem Land.

10. Wenn all die eben genannten Maßnahmen nicht reichen sollte, werden wir on top auf die 7200 Betten weitere Plätze schaffen.“

Es ist unsere Aufgabe als Politik zu jedem Zeitpunkt für Akzeptanz zu werben, Lösungen zu finden und das Gespräch zu suchen. Wir tun das als Landesregierung, wo auch immer es möglich ist.

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré

Hilfen des Landes

Diese Hilfen sind z.T. bereits gewährt und weitergeleitet:

  • Die Kosten, die den Kreisen und kreisfreien Städten für die Errichtung, Ausstattung sowie den Betrieb der kommunalen Notunterkünfte vom 10. März 2022 bis 31. Dezember 2022 entstehen.
  • 5 Mio. Euro als zusätzlichen Integrationsfestbetrag, neben dem, was bereits im FAG §21 festgehalten ist.
  • 6,5 Mio. Euro Vorhaltekosten für das Erstellen, Bereithalten und Restrukturierung der erforderlichen Unterkunft- und Betriebskapazitäten – Stichwort - „Refugium“
  • 9 Mio. Euro als Förderprogramm zur Herrichtung von geeignetem Wohnraum für Vertriebene
  • 3 Mio. Euro für Maßnahmen der Schulsozialarbeit

Weitere Kosten

Weitere Kosten, die nicht als Summe festgehalten sind, aber immense Kosten für das Land bedeuten:

  • Die Erhöhung der Kostenerstattung nach dem AsylblG
  • Die nicht abgedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB II und SGB XII werden den Kommunen bis zu einem Betrag von 17 Mio. Euro aus den für diesen Zweck weitergeleiteten Mitteln des Bundes erstattet.
  • Darüberhinausgehende Kosten der Unterkunft und Heizung werden im Verhältnis 90 Land 10 Kommunen getragen.
  • 10 Mio. Euro für die Erstattung von Kosten der Jugendhilfe und im Bereich der Sozialhilfe über die gesetzliche Regelung hinaus.
  • 13,4 Mio. Euro sind zum Stichtag 12. Dezember 2022 für eine Aufnahmepauschale in Höhe von 500 Euro pro zugewiesenem Kriegsvertriebenen aus der Ukraine bereits ausgezahlt worden.

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