KIEL. Die zweitägige Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Familien, Kinder und Jugend der Länder (JFMK) ist heute (4.5.) in Kiel zu Ende gegangen. Ein zentrales Thema war die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote. Schleswig-Holsteins Familienminister Dr. Heiner Garg, Vorsitzender der Konferenz, hatte zu dem Thema mehrere Anträge eingebracht und betont: "Wir wollen faire Startchancen für alle, es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft. Frühkindliche Förderung und Bildung in Krippe, Kita und Tagespflege leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Die Länder erwarten für die notwendige Weiterentwicklung der Kitas, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes über 2021 hinaus strukturell und dauerhaft abgesichert wird. Dabei ist mir wichtig, dass die Länder eigenständig entscheiden können, für welchen Bereich der Kitafinanzierung die Mittel genutzt werden. Zudem erinnere ich an den vormaligen
JFMK
-Beschluss, die Kompensationsmittel des Betreuungsgeldes ab 2019 dauerhaft zur Verbesserung der Kinderbetreuung und für familienpolitische Leistungen zur Verfügung zu stellen. Kita-Qualität rauf - Elternbeiträge runter – das ist mein Ziel für Schleswig-Holstein."
Ein entsprechender Länderbeschluss auf Initiative Schleswig-Holsteins verdeutlicht diese Ziele gegenüber dem Bund und wurde in Kiel mehrheitlich gefasst (TOP 6.4).
In einem weiteren Beschluss (TOP 6.5.) begrüßen die Länder, dass die Bundesregierung die Kinderbetreuung im Grundschulalter ausbauen und unterstützen will. "Die Länder halten es dabei für unverzichtbar, dass die Bundesregierung bei ihren weiteren Planungen eine vollständige Übernahme der zusätzlichen Kosten durch den Bund berücksichtigt. Durch eine in der Sache grundsätzlich richtige Einführung eines Rechtsanspruches entstehen erhebliche Folgekosten"
, so Minister Garg.
Hamburgs Familiensenatorin Dr. Leonhard ergänzt: "Die von Bundesministerin
Dr.
Giffey vorgestellten Eckpunkte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes und die damit einhergehende Bereitstellung von 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode werden von der großen Mehrheit der Bundesländer begrüßt."
Es böte viele Ansätze und Möglichkeiten für die Länder, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Jedes Land könne aus einem "Instrumentenkasten" die für sich passenden Qualitätsmaßnahmen auswählen. Familiensenatorin Melanie Leonhard: "Der Beschluss der
JFMK
zur Qualitätsentwicklung und die Anstrengungen des Bundes sind Meilensteine für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Von dieser Entwicklung werden viele Kinder und auch ihre Eltern unmittelbar profitieren. Damit wird der Grundstein gelegt, um eine wichtige familienpolitische Maßnahme des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen."
Voraussetzung für dieses gute Ergebnis sei der seit 2014 geführte Entwicklungsprozess von Bund, Ländern und Kommunen, so Leonhardt. Der von allen Ländern getroffene Beschluss zur Fachkräftegewinnung (TOP 6.1) sei deshalb von besonderer Bedeutung, betonte die Hamburger Senatorin. Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung hat einen steigenden Fachkräftebedarf zur Folge. "Um diesen zu decken, sind zahlreiche Maßnahmen notwendig. Dabei ist es zur Steigerung der Attraktivität dringend erforderlich, dass die Beteiligten in eine vergütete Ausbildung einsteigen. Dafür haben wir heute die Weichen gestellt"
, so Senatorin Leonhard.
Hessens Minister für Soziales und Integration Stefan Grüttner hat gemeinsam mit allen Ländern einen Antrag zur Teilhabe aller Familien am gesellschaftlichen Leben gestellt (TOP 4.1): "Unser Augenmerk muss vor allem den Familien gelten, denen aufgrund eines geringen Familieneinkommens, wegen gesundheitlicher Probleme, Arbeitslosigkeit, sozialer und familiärer Schwierigkeiten nicht genügend Teilhabemöglichkeiten offenstehen und denen es oft auch an gesellschaftlicher Wertschätzung fehlt. Diese Familien haben einen besonderen Unterstützungsbedarf. Eine Möglichkeit ist die Einrichtung von Familienservicezentren als Modellversuch, in denen Familien eine umfassende und qualifizierte Beratung oder Erstberatung bekommen. Ein solcher Schritt sollte in Kooperation mit den Ländern und den für die einzelnen Leistungen zuständigen Institutionen erfolgen."
Einen weiteren Beschluss, den Schleswig-Holstein eingebracht hatte, fassten die Länder zum Weiterentwicklung des Elterngeldes (TOP 4.3). Darin bittet die JFMK die Bundesregierung, die Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus zu vereinfachen und fordert, die Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld unter Be-rücksichtigung der Einkommensentwicklung zu aktualisieren. "Der Mindest- und der Höchstbetrag beim Elterngeld sind seit Inkrafttreten des Elterngeldes im Jahr 2007 unverändert, während die Nettolöhne und Nettogehälter im jährlichen Durchschnitt um 2,2 Prozent je Arbeitnehmer gestiegen sind. Wenn das Elterngeld als Lohnersatzleistung weiterhin eine Existenzsicherung und angemessenen Lohnersatz ermöglichen soll, müssen die Mindest- und Höchstbeträge dieser Entwicklung angepasst werden"
, so Schleswig-Holsteins Familienminister Dr. Heiner Garg.
Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, der den Vorsitz der JFMK von Minister Garg als nächstes übernehmen wird, sagt: "Als nächstes Vorsitzland der Familienministerkonferenz schaut Thüringen optimistisch ins Jahr 2019. Wir werden insbesondere die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ aktiv begleiten. In Thüringen hat Friedrich Fröbel den Kindergarten erfunden. Nicht nur wegen dieser Traditionslinie liegt uns der Ausbau der frühkindlichen Bildung besonders am Herzen. Es ist die richtige Herangehensweise, dort anzusetzen, was in den Ländern bereits erreicht wurde."
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