KIEL. Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Schleswig-Holstein haben sich auf den Basisfallwert 2018 geeinigt. Dieser neue Landesbasisfallwert wird vom Gesundheitsministerium genehmigt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Der Basisfallwert ist die Grundlage für die Abrechnung von medizinischen Leistungen in Krankenhäusern. Er wird im Rahmen der bundesgesetzlich vorgegebenen Leitplanken auf Landesebene jährlich zwischen Kassen und Kliniken verhandelt. Die Vertragsparteien vereinbarten für 2018 einen landesweiten Basisfallwert von 3.439 Euro (+ 92,50 Euro gegenüber 2017).
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betont: "Ich begrüße die Einigung der Partner ausdrücklich. Das bedeutet 2018 ein Plus von rund 80 Millionen Euro für die Kliniken in Schleswig-Holstein. Ziel Schleswig-Holsteins bleibt die weitere Annäherung an einen bundeseinheitlichen Basisfallwert"
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Schleswig-Holstein hatte sich auf Bundesebene wiederholt für eine Angleichung der Länderbasisfallwerte eingesetzt und bereits in den vergangenen Jahren im Bundesvergleich deutlich aufgeholt. Die Krankenkassen bezahlen Behandlungskosten der Versicherten in den Kliniken über Fallpauschalen. Diese werden mit Hilfe der Basisfallwerte je nach Behandlungsaufwand berechnet. Daneben finanzieren Länder und Kommunen die Investitionskosten der Krankenhäuser.
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