KIEL. Anlässlich der heutigen (24.1.) Landtagsdebatte zum Thema der Kosten für Auszubildende der Gesundheitsberufe kündigte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg eine deutlich höhere Landesförderung für die Altenpflegeausbildung an. Bislang erstattet das Land den Altenpflegeschulen im Rahmen einer entsprechenden Förderrichtlinie 310 Euro je Schülerin bzw. Schüler im Monat (7,3 Mio. Euro / Jahr).
Minister Dr. Garg betont: "Mein Ziel ist es, die Pflegeberufe zu stärken, und das beginnt bei der Ausbildung. Die Landesregierung plant daher, mit dem Nachtragshaushalt die Mittel für die Förderung des schulischen Teils der Altenpflegeausbildung deutlich zu erhöhen: Zukünftig sollen 450 Euro je Schülerin
bzw.
Schüler und Monat vom Land erstattet werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur fachlichen und pädagogischen Anpassung an zukünftige Anforderungen und damit zur Qualitätssicherung und Attraktivität der Ausbildung. Im Wettbewerb um Fachkräfte muss die Attraktivität der Gesundheitsberufe insgesamt erhöht werden, damit die Versorgung dauerhaft sichergestellt werden kann."
Die schulische Ausbildung in der Altenpflege ist in Schleswig-Holstein aufgrund der gestiegenen Landesförderung für Altenpflegeschülerinnen und Schüler frei von Schulgeld. Zusätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildungsvergütung.
Hintergrund der Erhöhung der Landesförderung ist auch die notwendige Angleichung der Ausbildungsbedingungen und -qualität an die steigenden Anforderungen des neuen Pflegeberufs. Im Zuge der Pflegeberufereform werden ab 2020 die Ausbildungen von Altenpflege, Gesundheits- und Kranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Dem Landtag werden kommenden Monat die auf 10,8 Mio. Euro erhöhten Mittel für die Altenpflegeausbildung mit dem Nachtragshaushalt zur Entscheidung vorgelegt. Die Landesregierung wird darüber hinaus längerfristig prüfen, in wieweit auch für andere Gesundheitsberufe der Berufseinstieg erleichtert werden kann.
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