KIEL. Das Kabinett hat heute (28.11.) den Entwurf für das 1. Teilhabestärkungsgesetz beschlossen, das nun dem Landtag zur Befassung zugeleitet wird. Sozialminister Dr. Heiner Garg erklärte: "Mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz geht Schleswig-Holstein den ersten Schritt zur konkreten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Wir schaffen die Regelungen, die für die Umstellung auf das neue Recht der Eingliederungshilfe ab 2018 erforderlich sind."
Mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert. Mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz werden dafür die Weichen gestellt, indem bereits jetzt die landesrechtliche Zuordnung der Trägerschaft für diese Aufgabe ab 2020 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wird.
Minister Dr. Garg: "Wir ermöglichen es den zukünftig zuständigen Akteuren, bereits ab dem kommenden Jahr die Vorbereitungen für eine schnelle Umsetzung des neuen Rechtes zu schaffen."
Hierzu zählen insbesondere die zu führenden Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag.
Daneben übernimmt das Land Aufgaben mit zentraler Koordinations- und Steuerungsfunktion. So wird es auch künftig an den Verhandlungen über Landesrahmenvereinbarungen mitwirken und über die Rahmenverträge mit entscheiden, Empfehlungen für das Leistungsrecht erarbeiten und die Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben mitgestalten.
Ein weiterer wesentlicher Gegenstand des Gesetzes sei die Stärkung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, so der Minister. "Wir werden, um den Interessen der Menschen mit Behinderungen in den zukünftigen Verhandlungen über die Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe eine gewichtige Stimme zu geben, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als ihre Interessenvertretung bestimmen."
Mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz wird bereits 2018 eine Arbeitsgemeinschaft, in der Vertreter des für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministeriums, Leistungsträger und
-erbringer und Verbände für Menschen mit Behinderungen vertreten sind, errichtet. Diese wird den Umsetzungsprozess in Schleswig-Holstein begleiten.
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