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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesundheitsministerin Alheit: Landesregierung stärkt Hebammen

Letzte Aktualisierung: 05.05.2017

KIEL. Anlässlich des Internationalen Hebammentags am 5. Mai erklärt Gesundheitsministerin Kristin Alheit: "Die Sicherung einer guten Versorgung für werdende Mütter sowie gute Arbeitsbedingungen und eine ausreichende Vergütung für Hebammen haben bei uns einen dauerhaft hohen Stellenwert."

Die Landesregierung hat deshalb gehandelt: Bereits 2014 hat Schleswig-Holstein erfolgreich eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um die finanzielle Situation der Hebammen und die Problematik ihrer Haftpflichtversicherung zu klären und die Situation zu verbessern. Nachfolgend wurde auf Bundesebene ein Sicherstellungszuschlag eingeführt, mit dem gerade Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, Leistungen zu den Beiträgen für die Haftpflichtversicherung erhalten können.

2015 ist nach einer Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle auf Bundesebene ein neuer Vertrag in Kraft getreten: Jede Hebamme, die mindestens eine Geburt pro Quartal betreut, erhält von der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Haftpflichtausgleichsbetrag in Höhe von derzeit ca. 4.900 Euro.

Im vergangenen Jahr wurde in Schleswig-Holstein die Vergütungsverordnung für Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger (2016) gegenüber Selbstzahlerinnen umgesetzt. Mit der Änderung hat das Land als erstes Bundesland die Voraussetzungen geschaffen, dass freiberufliche Hebammen bei geburtshilflichen Leistungen statt des bisher geltenden zweifachen Satzes bis zum 2,3-fachen Satz gegenüber Selbstzahlerinnen abrechnen dürfen. Dies ist ein Beitrag zur Stärkung der Hebammen in Schleswig-Holstein.

Auf den Inseln Sylt und Föhr erfolgt die Finanzierung der Hebammen-Rufbereitschaft gemeinsam durch Land, Kreis, Gemeinden und Kostenträger, um eine bestmögliche Betreuung von Schwangeren sicher zu stellen. Weitere Maßnahmen: In diesem Jahr ist die Aufstockung der Ausbildungskapazitäten für Hebammen von derzeit 15 auf dann 35 Plätze durch zusätzliche Einführung einer akademischen Ausbildung geplant sowie im Kreis Ostholstein die Finanzierung von offenen Hebammen-Sprechstunden.

Ebenfalls in 2017 wird an der Entwicklung und Implementierung eines Partnerschaftsmodells „Mutter-Hebamme-Arzt“ zur Förderung und Unterstützung der gezielten Zusammenarbeit der Akteure gearbeitet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Frank Lindscheid | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5477 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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