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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialministerin Aminata Touré zur geplanten Erhöhung des Landesblindengelds: „Wir wollen Teilhabe sichern und weitere Verbesserungen für sehbehinderte Menschen ermöglichen“

Letzte Aktualisierung: 20.11.2025

KIEL. Sozialministerin Aminata Touré hat im schleswig-holsteinischen Landtag für eine weitere Erhöhung des Landesblindengelds geworben. „Ich freue mich sehr darüber, dass wir uns als Koalition erneut dazu entschieden haben, das Landesblindengeld zu erhöhen. Wir wollen Teilhabe sichern und weitere Verbesserungen für sehbehinderte Menschen ermöglichen. Wir werden jetzt die genaue Umsetzung der Erhöhung prüfen, denn es geht um die restlichen Mittel im Haushaltsansatz. Wir werden dem Parlament dazu zeitnah einen konkreten Vorschlag unterbreiten“, sagte die Ministerin im Plenum. 
 
Touré verwies in ihrer Rede auf die Bedürfnisse und berechtigten Forderungen der Betroffenen: „Sie verweisen zurecht auf den Fakt, dass das Leben insgesamt in den letzten Jahren deutlich teurer geworden ist. Und davon sind natürlich auch die Dienstleistungen und Hilfsmittel betroffen, die über das Landeblindengeld finanziert werden können. Beispielsweise Haushaltshilfen oder aber Dienstleistungen, um Texte in Blindenschrift übertragen zu lassen. Diesen Bedürfnissen wollen wir Rechnung tragen.“
 
Aktuell wird das Landesblindengeld Blinden monatlich nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von 325 Euro und Blinden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 225 Euro gewährt. Taubblinde erhalten 425 Euro. Das Land hatte die Sätze zum 1. April 2025 um jeweils 25 Euro erhöht.
 
Touré verwies darauf, dass sich die Auswirkung der letzten Erhöhung von Mitte des Jahres zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich im Haushaltstitel widerspiegeln: „Deshalb schauen wir uns die Zahlen ganz genau an und prüfen, wie eine Erhöhung aus den Restmitteln ganz konkret aussehen kann und kommen dann mit einem Umsetzungsvorschlag auf das Parlament zu. Ich bin davon überzeugt: Wir müssen sicherstellen, dass das, was wir beschließen, dauerhaft tragfähig ist. Nicht kurzfristig, nicht symbolisch, sondern verlässlich.“
 
Insgesamt sei es wichtig, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Grundsatz zu verbessern. „Wir müssen uns gesamtgesellschaftlich mal an die eigene Nase fassen und sagen: Wir als ganze Gesellschaft sind diejenigen, die das ,irgendwie besser hinbekommen’ müssen. Wir haben an ganz vielen Stellen eine ganze Menge aufzuholen. Sei es jetzt im öffentlichen Raum, in Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen und Arbeitsplatz oder im digitalen Raum“, so die Ministerin. Denn so lange Barrierearmut ein Zusatz ist, der "mitgedacht wird" und kein Grundsatz, von dem alles andere ausgeht, brauche es schlichtweg staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie das Landesblindengeld.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH 

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