KIEL / BERLIN. Die Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität soll künftig im Grundgesetz festgeschrieben werden. Der Bundesrat hat heute (26.09.) beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf von Berlin, Schleswig-Holstein und weiteren Ländern in den Bundestag einzubringen.
„Queere Menschen erleben auch heute noch tagtäglich Anfeindungen, Gewalt und Diskriminierung. Wen ein Mensch liebt oder mit welchem Geschlecht er sich identifiziert, darf niemals zu Benachteiligungen führen. Deshalb wollen wir, dass die sexuelle Identität als Merkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wird. Das bekräftigt ihre Gleichstellung vor unserem höchsten Gesetz und verpflichtet zum Schutz“
, so Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes wird nun dem Bundestag zugeleitet. Konkret soll das Merkmal „sexuelle Identität“ in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG aufgenommen werden. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates erforderlich.
Außerdem beschloss der Bundesrat heute einen Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen, der die Aufnahme Nationaler Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz vorsieht.
Weitere Informationen: https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0313-25
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