KIEL / BERLIN. Sozialstaatssekretär Johannes Albig hat die heutige Entschließung des Bundesrats zur Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht begrüßt. „Familien mit zwei Müttern sollten die gleichen Rechte haben wie Familien mit einer Frau und einem Mann als Eltern. Lesbische Paare begegnen bei der Familienplanung immer noch zahlreichen Hindernissen. Das ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern kann auch dem Kind schaden, wenn die Elternschaft nicht rechtlich abgesichert ist. Der Bund muss die Rechtslage dringend den vielfältigen Lebens- und Familienmodellen der Menschen in Deutschland anpassen“
, sagte Albig.
Mit den Stimmen der schwarz-grün regierten Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen fordern die Länder den Bund dazu auf, das Abstammungsrecht so zu ändern, dass Familien mit zwei Müttern rechtlich heterosexuellen Eltern gleichgestellt werden. Insbesondere soll die rechtliche Definition der Mutterschaft dahingehend erweitert werden, dass die Ehefrau der gebärenden Frau automatisch rechtliche Mutter eines Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft soll bei Partnerschaften ermöglicht werden. Bisher muss die Partnerin der gebärenden Frau das Kind im Wege der Stiefkindadoption annehmen. Dieses aufwändige Verfahren nimmt häufig viel Zeit in Anspruch, in der das Kind nicht rechtlich durch beide Elternteile abgesichert ist und kann hohe Kosten verursachen. Bei Elternpaaren mit einem Mann und einer Frau wird hingegen durch das Abstammungsrecht als zweites Elternteil automatisch der Mann zugeordnet, welcher mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkennt.
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