KIEL/BERLIN. Der Bundesrat hat heute einstimmig dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Außerdem wurde ein Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins zum Schutz vor sexueller Belästigung beschlossen. Gleichstellungsministerin Aminata Touré hob die Bedeutung der Beschlüsse hervor: „Das ist ein großer Tag für den Gewaltschutz in Deutschland. Jeden Tag erfahren Frauen und Mädchen körperliche, psychische und verbale Gewalt. Mit den heutigen Beschlüssen gehen wir einen ganz wichtigen Schritt, um Frauen und Kinder in Deutschland besser zu schützen.“
„Mit dem Gewalthilfegesetz wird in ganz Deutschland endlich Realität, worauf wir in Schleswig-Holstein schon lange stolz sind: nämlich eine kostenfreie und flächendeckende Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Schleswig-Holstein hat das Gesetz im Entstehungsprozess von Anfang an positiv begleitet und darauf gedrängt, dass die gute Finanzierungsstruktur für Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein weiterhin gewährleistet ist. Mehr noch – der Rechtsanspruch für Frauen kommt nun! Ich freue mich sehr, dass Bund und Länder nun gemeinsam den Weg frei für dieses Gesetz gemacht haben“
, sagte Touré und ergänzte: „Lisa Paus ist es auf die letzten Meter dieser Legislatur gelungen, diesen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.“
Dabei müsse die Finanzierung der Frauenhäuser unbedingt langfristig - auch über 2036 hinaus - gesichert werden, so die Ministerin weiter. Schleswig-Holstein brachte dazu gemeinsam mit anderen Ländern einen ergänzenden Entschließungsantrag ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Länder dauerhaft und auskömmlich bei der Frauenhausfinanzierung zu unterstützen. Der Antrag wurde angenommen.
Des Weiteren beschloss der Bundesrat einen Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung. „Viele Frauen kennen das Phänomen, auf der Straße hinterhergerufen zu bekommen. Man kennt das Phänomen auch unter ´Catcalling´. Es führt dazu, dass Frauen sich in öffentlichen Räumen unsicher fühlen. Es ist ein wichtiger sicherheitspolitischer Antrag, der Frauen schützen soll. Dieses Thema wird bisher leider viel zu oft müde belächelt und Täter erfahren keine juristischen Konsequenzen. Daran muss sich dringend etwas ändern“
, erklärte Touré. Der Antrag zielt darauf ab, den Schutz von Betroffenen zu verbessern. Dazu müsse der Straftatbestand in den einzelnen Merkmalen bestimmt und justitiabel sein. Daher forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen rechtssicheren und praktikablen Vorschlag vorzulegen, der den Schutz von Betroffenen umfassend sicherstellt.
Hintergrund Gewalthilfegesetz:
Das Gewalthilfegesetz verfolgt das Ziel, künftig flächendeckend bundesweit ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Verbunden ist dies mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und auf fachliche Beratung ab dem 1.1.2032. Darüber hinaus sind die Länder durch die gesetzlichen Regelungen angehalten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um ein bedarfsgerechtes und verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Der Bund hat zur Realisierung des Vorhabens und Gewährung des Rechtsanspruchs mit dem Gesetz feste Finanzierungszusagen getroffen.
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