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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

 Stufenweise Einführung der Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte ab Dezember 2024 in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 15.10.2024

KIEL. Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte und Analogleistungsbeziehende in Schleswig-Holstein soll ab Dezember 2024 eingeführt und schrittweise auf die verschiedenen Leistungsbehörden übertragen werden. Das hat heute das Kabinett in Kiel beschlossen. Dabei wurde auch vereinbart, welche Leistungsfunktionen die guthabenbasierte Debit-Karte zukünftig enthalten wird. Unter anderem sind monatliche Bargeld-Abhebungen in Höhe von 50 Euro für Voll- und Minderjährige vorgesehen.

„Mit der Einführung der Bezahlkarte zum Jahreswechsel in Schleswig-Holstein agieren wir weiterhin im Verbund mit 13 weiteren Ländern und liegen voll im Zeitplan. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens gehen wir jetzt schnell in die Umsetzung und haben ein gestuftes Verfahren vereinbart, um eine technisch saubere Einführung ohne bürokratischen Mehraufwand zu gewährleisten. Damit ist es gelungen, eine möglichst praktikable und diskriminierungsfreie Lösung für die Bezahlkarte zu entwickeln, die den individuellen Ansprüchen und den Gegebenheiten im Land weitgehend gerecht wird.“

Bereits im Dezember 2024 soll den Bewohnerinnen und Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Bezahlkarte ausgehändigt werden. Im ersten Quartal 2025 wird die Nutzung der Karte dann auf die Kreise bzw. auf die von ihnen bestimmten Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien Städte ausgeweitet. Insgesamt erfolgt die Ausgabe an derzeit rund 16.000 Leistungsberechtigte mit Aufenthalt in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie rund 5000 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Bezahlkarte kann in ganz Schleswig-Holstein von den Leistungsberechtigten genutzt werden. Ausnahmen werden für Leistungsbehörden in unmittelbarer Angrenzung zur Freien und Hansestadt Hamburg zugelassen, sofern im Rahmen der Regelungen Hamburgs umgekehrt der Einsatz der Bezahlkarte auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ebenfalls ermöglicht wird.

Die Anforderungen an die Bezahlkarte umfassen u.a. die Funktion einer Debit-Karte, die Möglichkeit der Echtzeitüberweisung und des Bargeldsurrogats, ein neutrales und diskriminierungsfreies Design und Gebührenfreiheit. Die Karte kann sowohl physisch als auch digital auf dem Smartphone hinterlegt angewandt werden.

Durch die technischen Vorgaben wird sichergestellt, dass kein Einsatz im Ausland sowie Überweisungen ins Ausland und kein Geldfluss zwischen den Karten stattfinden kann. Eine Abfrage des Guthabens ist durch die Nutzerinnen und Nutzer und die Leistungsbehörde möglich. Die Leistungsbehörde verfügt dabei über die Möglichkeit, die Bezahlkarte auf Antrag der Nutzerinnen und Nutzer sperren zu lassen. Onlinekäufe außerhalb der EU und Money Transfer Services werden eingeschränkt.

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatte in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Bundeskanzler am 6.11.2023 die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach AsylbLG beschlossen. Eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes war am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Die Kosten der Bezahlkarte in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro werden vom Land getragen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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