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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Integrationsministerin Aminata Touré zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht: „Ganz wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Zuwanderungslandes“


Letzte Aktualisierung: 26.06.2024

KIEL. Integrationsministerin Aminata Touré hat das morgen in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts begrüßt: „Ich freue mich sehr darüber, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht nun in Kraft tritt. Menschen, die schon lange hier leben und arbeiten, können sich nun schneller einbürgern lassen und müssen dafür nicht mehr einen Teil ihrer Identität aufgeben. Damit passt sich das Staatsangehörigkeitsrecht endlich der Lebensrealität zahlreicher Menschen in Deutschland an. Das ist ein ganz wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Zuwanderungslandes“, sagte Touré heute in Kiel.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ermöglicht es Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Außerdem sind mit dem neuen Gesetz doppelte Staatbürgerschaften einfacher möglich. Die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen wie eigene Lebensunterhaltssicherung, deutsche Sprachkenntnisse und Straflosigkeit sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind weiterhin zu erfüllen.

Die Ministerin verwies gleichzeitig auf die Herausforderungen, die die Einführung des neuen Gesetzes mit sich bringt. „Wir haben großes Interesse daran, dass sich mehr Menschen einbürgern lassen, sehen aber auch die dadurch entstehende Mehrbelastung für die ohnehin stark belasteten Einbürgerungsbehörden. Wir müssen in der Umsetzung noch digitaler und weniger bürokratisch werden, um Verfahren zu beschleunigen und die Behörden zu entlasten“, so Touré.

Das Land begleitet die Einbürgerungsbehörden eng mit regelmäßigen fachlichen Austauschen zur Rechtsanwendung. Dazu dient auch das vom Land geschaffene digitale behördeninterne Wissensmanagement. „Erfreulich ist, dass die Kommunen die Einbürgerungsbehörden insbesondere in den letzten Monaten personell deutlich verstärkt haben. Damit haben wir deutlich bessere Voraussetzungen, das neue Staatsangehörigkeitsrecht in der Praxis umzusetzen“, so Touré.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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