KIEL. Sozialministerin Aminata Touré hat die Bedeutung des seit Jahresanfang geltenden neuen Sozialen Entschädigungsrechts herausgestellt: "Das neue Entschädigungsrecht ist ein großer Schritt nach vorn. Es ist schneller, transparenter und zielgenauer. Die Leistungen an die Opfer orientieren sich endlich stärker an den tatsächlichen Gegebenheiten als bislang. In Schleswig-Holstein wollen wir nun dafür sorgen, dass die veränderten bundesgesetzlichen Grundlagen in der Praxis Wirkung entfalten
", sagte Toure heute in ihrer Rede im schleswig-holsteinischen Landtag.
Ein Recht auf Soziale Entschädigung hat in Deutschland jede Person, die einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat. Dazu gehören Gewaltopfer einschließlich Terroropfer, von den Kriegsauswirkungen beider Weltkriege Betroffene, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.
Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden mit Beginn des Jahres durch das neue Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) abgelöst. Nunmehr gibt es eine alleinige anspruchs- und leistungsrechtliche Grundlage für alle Ansprüche der Sozialen Entschädigung.
Mit den Leistungen des SGB XIV wird die Lebenssituation der Berechtigten verbessert. Ihnen sollen alle Hilfen bereitgestellt werden, die notwendig sind, damit sie so schnell wie möglich wieder in ihren Alltag zurückkehren können und die Folgen eines schädigenden Ereignisses - z.B. einer Gewalttat - bewältigen.
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