KIEL. Integrationsministerin Aminata Touré hält daran fest, die 10.000 Plätze für die Aufnahme von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung zu stellen. Das hatten Land und Kommunen im Herbst letzten Jahres so gemeinsam vereinbart. Touré: „Unsere Zusage steht: Wir werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes insgesamt 10.000 Plätze bereithalten, um für alle Entwicklungen vorbereitet zu sein. Als Land schlagen wir aber ein flexibleres Standortkonzept vor, das mit aktiven und inaktiven Plätzen arbeitet. Dieses soll vorsehen, dass man kurzfristig innerhalb von wenigen Wochen Plätze reaktivieren kann, wenn der Zuzug von Menschen rasant in die Höhe geht. Die Beratungen mit den Kommunen hierüber laufen und wir werden gemeinsam zu einer Entscheidung hierüber kommen, wie ab 2025 ein entsprechendes Standortkonzept umgesetzt werden kann.“
Zur aktuellen Belegungssituation: In den ersten drei Monaten sind insgesamt 2800 Menschen nach Schleswig-Holstein geflohen. Im Vorjahreszeitraum waren es 4000. Im Jahr 2023 kamen insgesamt rund 16.000 Schutzsuchende nach Schleswig-Holstein.
Aktuell hält das Land 8400 Plätze in sieben Erstaufnahmeeinrichtungen bereit, rund 4500 sind davon belegt. Im vergangenen Jahr waren neue Landesunterkünfte für Geflüchtete in Glückstadt und Kiel eröffnet worden. Insgesamt hat sich die Zahl Erstaufnahmeplätze des Landes in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt. Touré: „Das war ein logistischer und finanzieller Kraftakt, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir haben alle Menschen unterbringen und versorgen können und den Kommunen mehr Vorbereitungszeit geben können, damit diese wiederum mehr Zeit hatten, um dauerhaften Wohnraum zu organisieren.“
Die Erfahrung habe gezeigt, dass gerade in der zweiten Jahreshälfte mit einem erhöhten Zugangsgeschehen gerechnet werden muss: „Da seitens des Bundes keine Prognose gegeben wird, muss Schleswig-Holstein mit eigenen Szenarien arbeiten. Diese richten sich nach der volatilen Lage und nehmen die globalen Krisen in den Blick.“
Für die Kommunen ändere sich damit im Resultat nichts, sagte Touré. „Unser zukünftiges Standortkonzept soll ab 2025 wirken. Dabei sollen Teile der 10.000 Plätze aktiv und andere inaktiv zu Verfügung stehen. Die Kommunen können sich darauf verlassen, dass wir bei Bedarf bis zu 10.000 Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen können. Zu dieser Verantwortung steht das Land. Im Schnitt bleiben die Menschen drei Monate in den Landesunterkünften. Gesetzliche Aufgabe der Kommunen ist es, die Menschen im Anschluss dann dauerhaft unterzubringen. Das bleibt angesichts des knappen Wohnraums eine große Herausforderung. Als Land unterstützen wir die Kommunen deshalb auf vielen Wegen, unter anderem mit Förderprogrammen für die Herrichtung und den Betrieb von kommunalen Gemeinschaftsunterkünften.“
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