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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Onlinezugangsgesetz: Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss in Schleswig-Holstein jetzt auch online möglich



Letzte Aktualisierung: 11.03.2024

KIEL. Alleinerziehende Eltern können ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss in Schleswig-Holstein jetzt auch online stellen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes haben die Staatskanzlei und das Sozialministerium gemeinsam mit dem ITV.SH einen Vertrag zur Nutzung eines entsprechenden Online-Dienstes auf den Weg gebracht. Die Antragstellung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

 „Die elektronische Antragsstellung auf Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges und konkretes Beispiel, wie wir als Land die digitale Transformation in Schleswig-Holstein in allen Lebensbereichen vorantreiben und wie jeder einzelne davon profitieren kann. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir dabei auf die Digitalisierung der Verwaltung“, sagt Digitalisierungsminister Dirk Schrödter: „Eine Verwaltung, die vollständig digitale Prozesse vom Antrag bis zum Bescheid anbietet, bedeutet, dass Dienstleistungen komfortabel und unkompliziert genutzt werden.“

„Alleinerziehende Eltern stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kann das zusätzliche finanzielle, aber auch psychische Belastungen bedeuten. Es ist gut, dass der Staat hier einspringt. Mit der Möglichkeit zur Online-Antragstellung können Alleinerziehende in Schleswig-Holstein nun noch einfacher und möglichst unbürokratisch die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes sichern“, so Sozialstaatssekretär Johannes Albig.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit einem für viele Menschen so wichtigen Dienst an den Start gehen konnten“, sagt Philipp Willer, Geschäftsführer des ITV.SH: „Der erste EfA-Dienst in Schleswig-Holstein hat auf jeden Fall Maßstäbe gesetzt für den Nachnutzungsprozess zukünftiger Dienste. Der erfolgreiche Start ist das Ergebnis einer sehr guten Zusammenarbeit von Kommunen, Land und ITV.SH.“

Die Online-Antragstellung erfolgt über den „OZG-Onlinedienst Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO) der Freien Hansestadt Bremen unter www.unterhaltsvorschuss-online.de. Alle erforderlichen Unterlagen können bei der elektronischen Antragstellung digital hochgeladen werden. Auch eine Antragstellung per Smartphone ist möglich. Eltern von Kindern, die bereits Unterhaltsvorschuss beziehen, können über den Online-Dienst außerdem die jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen online vornehmen. Des Weiteren soll es künftig auch online möglich sein, fehlende Unterlagen datensicher an die Unterhaltsvorschusskasse zu übersenden. Eine entsprechende Funktion ist noch für dieses Jahr angekündigt. Auch ein Schnell-Check, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, kann über die Website vorab erfolgen. Der Online-Dienst wird bereits in 14 von 15 Kreisen in Schleswig-Holstein unterstützt. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde nutzt ein anderes System (siehe https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/login).

Hintergrundinformation zum Unterhaltsvorschuss:

In Schleswig-Holstein erhalten knapp 32.600 minderjährige Kinder von Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlt oder verstorben ist. Die Leistung beträgt in 2024 für Kinder bis einschließlich fünf Jahren bis zu 230 Euro, für Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 11 Jahren bis zu 301 Euro und für Kinder im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren bis zu 395 Euro pro Monat. Jährlich werden bis zu 10.000 Anträge bei den 15 Unterhaltsvorschusskassen im Land gestellt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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