KIEL. Eltern, die in Schleswig-Holstein ein Kind anderer Eltern zur Pflege aufgenommen haben, können für 2024 mit deutlich höheren Pauschalbeträgen für ihre Pflegedienstleistung rechnen. Das Land plant wie üblich die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Grundlage für die Festsetzung der Pflegegeld-Pauschalbeträge zu machen. Diese werden dann von den Kommunen übernommen.
„Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sehen in diesem Jahr deutliche Steigerungen bei den Sachaufwendungen und bei den Aufwendungen für Pflege und Erziehung vor. Diese Erhöhung des Pflegegelds ist mehr als gerechtfertigt und wichtig für Pflegeeltern, um vor allem die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern. Als Land werden wir deshalb wie in jedem Jahr entsprechend angepasste Pauschalbeträge festsetzen. Dazu werden wir zeitnah einen Erlass vorlegen, damit zum Jahresende Planungs- und Rechtssicherheit herrscht“
, sagte Sozialstaatssekretär Johannes Albig heute in Kiel: „Mit den Erhöhungen stehen Pflegeeltern und Pflegefamilien ab Januar 2024 deutlich mehr finanzielle Mittel für ihre Pflegekinder zur Verfügung.“
Das Land begrüßt zudem das Vorhaben auf Bundesebene, Pflegeeltern künftig auch zusätzlich mit finanzielle Leistungen in Form eines Elterngelds zu unterstützen. Die diesjährigen Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen diesem bundesgesetzlich zu regelnden Anspruch bereits vor und berücksichtigen bei den Pauschalbeträgen für Pflege und Erziehung erstmals eine sogenannte Elterngeldkomponente. Da es sich um einen bundesgesetzliche zu regelnden Anspruch handelt, kann die Empfehlung für 2024 allerdings nicht analog vom Land festgesetzt werden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH