KIEL. Das Land hat beschlossen, zwei Maßnahmen zur Bewältigung des aktuellen Fluchtgeschehens im Rahmen des Vier-Stufen-Plans umzusetzen. In Glückstadt soll eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung innerhalb von sechs Wochen in Betrieb genommen werden. Damit erhöht die Landesregierung zum vierten Mal seit Ausbruchs des Krieges in der Ukraine die Kapazitäten. Am Standort Glückstadt werden 600 zusätzliche Plätze geschaffen, die Gesamtkapazität in den Landesunterkünften für Geflüchtete steigt von 7200 auf 7800 Plätze.
Außerdem wird die Ankündigungsfrist für die Kreisverteilung der Geflüchteten von vier auf drei Wochen verkürzt. Das ist laut Erlass schon heute möglich. Darüber hat die Ministerin in der vergangenen Woche die Kommunalen Landesverbände, Kreise und kreisfreien Städte informiert. Somit bleibt es weiterhin bei einer längeren Ankündigungsfrist von Seiten des Landes für die Kommunen als in der Zeit vor Dezember letzten Jahres, wo in Teilen bereits nach einem Tag verteilt wurde. So kann das Land dem Anspruch weiterhin gerecht werden, für die Kommunen zu puffern, bevor diese in den Kommunen dauerhaften Wohnraum zur Verfügung stellen müssen.
„Wir haben im Moment einen hohen Zugang an Geflüchteten, allein in der vergangenen Woche waren es mehr als 700 Menschen, die zu uns nach Schleswig-Holstein gekommen sind. Als Land sind wir vorbereitet und setzen unseren Vier-Stufen-Plan um. Die Kapazitäten in den fünf bestehenden Landesunterkünften sind nicht ausgeschöpft, aber wir schaffen schon jetzt mehr Plätze, damit wir in den kommenden Monaten ausreichend Kapazitäten vorhalten. Um dieses vorausschauende Handeln haben die Kommunen uns immer gebeten und dem kommen wir nach“
, sagte Integrationsministerin Touré heute in Kiel.
Für die Kommunen ergeben sich zudem künftig neue Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum. Mit finanzieller Unterstützung des Landes können temporäre Gemeinschaftsunterkünfte errichtet und betrieben werden. Das Land hat dafür die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen.
Zur Bewältigung des Fluchtgeschehens haben Landesregierung und Kommunale Landesverbände bislang drei Vereinbarungen, zuletzt am 29. März 2023, geschlossen. Die getroffenen Vereinbarungen sehen einen Vier-Stufen-Plan vor. Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen wird der Plan umgesetzt und vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen angepasst.
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