KIEL. „Zeigen Sie, was die Menschen in der Pflege leisten und was Pflege alles kann. Bewerben Sie sich jetzt für den Altenpflegepreis!“
Sozialministerin Aminata Touré erinnert Interessierte daran, sich noch bis zum 30. September 2023 für den schleswig-holsteinischen Altenpflegepreis zu bewerben.
Bereits zum 18. Mal vergibt das Land Schleswig-Holstein im Dezember in Kooperation mit dem Landespflegeausschuss den schleswig-holsteinischen Altenpflegepreis. Bewerben können sich ambulante Pflegedienste, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen, Vereine und sonstige, insbesondere ehrenamtlich engagierte Gruppen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird in diesem Jahr ein mit 1.000 Euro dotierter Sonderpreis für ein Projekt zur Vielfalt in der Pflege verliehen.
Mit der Verleihung des Altenpflegepreises sollen die Bedeutung der Pflege hervorgehoben und ihre gesellschaftliche Anerkennung gefördert werden. Ziel ist es, alle diejenigen zu würdigen, die sich mit großem Einsatz und persönlichem Engagement um die Pflege verdient gemacht haben.
Die Preisverleihung findet am 8. Dezember 2023 im Rahmen einer Projektpräsentation im Landeshaus in Kiel statt.
Der schleswig-Holsteinische Altenpflegepreis wird durch das Forum Pflegegesellschaft, die Landesverbände der Pflegekassen und den Verband der privaten Krankenversicherung finanziell unterstützt.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier:
Schleswig-Holsteinischer Altenpflegepreis
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