KIEL. Integrationsministerin Aminata Touré hat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag vom 23. Juni heute auch den Bundesrat passiert hat, als großen Fortschritt bezeichnet: „Deutschland bekommt als modernes Einwanderungsland endlich ein Einwanderungsrecht, das seinem Anspruch gerecht wird. Alte Abwehrmechanismen und bürokratische Strukturen werden durch eine positive Ansprache von potentiellen Fachkräften im Ausland und schlankere Verfahren ersetzt. Bund, Länder und Kommunen sind jetzt aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen konsequent in die Praxis umzusetzen. Zusätzliche Fachkräfte aus dem Ausland können auch in Schleswig-Holstein ein wichtiger Faktor sein, um dem massiven Fachkräftemangel entgegen zu wirken.“
Ministerin Touré bezeichnete die erstmals im Gesetz aufgenommene Möglichkeit zum sogenannten Spurwechsel für geflüchtete Menschen im Asylverfahren als Durchbruch: „Die Möglichkeit zum Spurwechsel war und ist überfällig. An dieser Stelle wird das Gesetz endlich den realen gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht. Der Spurwechsel eröffnet geflüchteten Menschen im Asylverfahren neue aufenthaltsrechtliche Perspektiven. Ihnen wird eine Bleibeperspektive geboten und sie haben bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In Schleswig-Holstein werden viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.“
Schleswig-Holstein hatte auf Initiative von Ministerin Touré im Frühjahr über den Bundesrat versucht, den Spurwechsel in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu integrieren und war damit noch an einer Ländermehrheit gescheitert. Im Nachgang fand der Spurwechsel dann durch das Bundestagsverfahren jedoch noch Eingang in das Gesetz und wurde jetzt mit beschlossen.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht im Kern vor, dass Fach- und Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU leichter in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können. Für besonders qualifizierte und erfahrene Fachkräfte werden bisherige Zugangshürden abgebaut. Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wird eine neue Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes und der zugehörigen Verordnung werden in den kommenden Monaten schrittweise in Kraft treten.
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