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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Absenkung der Kita-Beiträge für Familien mit geringeren und mittleren Einkommen soll bis 31. Juli 2024 verlängert werden


Sozialministerin Aminata Touré: „Wir greifen Eltern und Familien unter die Arme. Wenn zu Hause finanziell der Schuh drückt, darf das niemals zu Lasten der Kinder gehen.“

Letzte Aktualisierung: 09.05.2023

KIEL. Das Land will Eltern mit geringeren und mittleren Einkommen langfristiger bei den Kita-Beiträgen entlasten. Die seit 1. Januar 2023 geltende erweiterte Sozialermäßigung soll bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden. Darauf hat sich die Landesregierung verständigt. Die bisher geltende Regelung ist bis zum 31. Juli 2023 befristet.

„Viele Familien im Land sind aufgrund der allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten in einer finanziell schwierigen Situation. Wir werden deshalb Eltern mit geringeren und mittleren Einkommen auch über den Sommer hinaus bei den Kita-Beiträgen entlasten. Wir greifen Eltern und Familien unter die Arme. Wenn zu Hause finanziell der Schuh drückt, darf das niemals zu Lasten der Kinder gehen“, sagte Touré heute in Kiel. Die entsprechende gesetzliche Anpassung soll zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Die bereits vorhandene Sozialermäßigung wurde zum 1. Januar 2023 so ausgeweitet, dass Familien maximal 25 Prozent (anstelle von 50 Prozent) des Einkommens über der Einkommensgrenze für die (gedeckelten) Elternbeiträge einsetzen müssen. Dadurch ergeben sich monatliche Einsparungen im zumeist zweistelligen Bereich, in Einzelfällen können es auch über 200 Euro sein. Zudem steigt die Zahl derer, die überhaupt von den sozialen Ermäßigungen profitieren, da über die 25-Prozent-Regelung auch etwas höhere Einkommensbereiche erschlossen werden. Die Beitragsdeckel und alle weiteren bestehenden Regeln bleiben unangetastet. Für die bisherige erweiterte Sozialermäßigung stehen 15 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit. Für die Verlängerung der Regelung sollen Mittel aus dem Ukraine-Notkredit des Landes beantragt werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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