KIEL/NEUMÜNSTER. Nach Ablauf der Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe setzt Schleswig-Holstein mit einem eigenen Unterstützungsfonds die Hilfe für Betroffene fort. Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder-und Jugendpsychiatrie oder der damaligen Jugendfürsorge Leid und Unrecht erfahren haben, können hierüber weiterhin finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Die Beratungsstelle in Neumünster setzt damit ihre wichtige Arbeit ebenfalls fort. Der Unterstützungsfonds umfasst 6,2 Mio. Euro.
Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Mir ist wichtig, dass Menschen, die in Schleswig-Holstein Leid und Unrecht in Einrichtungen erlitten haben, weiterhin Hilfe bekommen können, auch wenn sie bislang noch nicht dazu gekommen sind, sich bei den bisherigen Hilfesystemen zu melden. Ich freue mich, dass wir Betroffene mit dem Unterstützungsfonds weiterhin finanziell unterstützen und die Beratungsstelle in Neumünster ihre wichtige Arbeit fortsetzen kann.“
Durch den Schleswig-Holsteinischen Unterstützungsfonds können Betroffene finanzielle Leistungen erhalten, wenn sie noch keine Leistungen aus der Stiftung Anerkennung und Hilfe oder dem Fonds Heimerziehung erhalten haben. Neben Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind erstmalig auch wieder ehemalige Heimkinder leistungsberechtigt, die von 1949 bis 1975 in Einrichtungen der früheren Kinder- und Jugendfürsorge untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Diese konnten bereits bis Ende 2018 über den Fonds Heimerziehung (Ost und West) materielle und therapeutische Leistungen beantragen. Die Unterstützungsleistungen können weiterhin bei der Beratungsstelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster beantragt werden.
Die von Bund, Ländern und Kirchen gegründete Stiftung Anerkennung und Hilfe hatte die Aufgabe, das erlittene Leid und Unrecht von Betroffenen anzuerkennen und diese zu beraten und zu unterstützen. Betroffene konnten sich bis zum 30. Juni 2021 bei der im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster eingerichteten Anlauf- und Beratungsstelle melden.
Bereits 2022 konnten im Rahmen des Unterstützungsfonds insgesamt 518.000 Euro an Unterstützungsleistungen an Betroffene ausgezahlt werden, davon waren 441.000 Euro Anerkennungsleistungen und 77.000 Euro Rentenersatzleistungen.
Weitere Informationen finden auf Sie der Homepage des Landes Schleswig-Holstein: Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht
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