KIEL. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein passt seine Förderpraxis für das Gebärdensprach- und Schriftdolmetschen an: Ab sofort (1.12.) können gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder frei zwischen Online- und Präsenzdolmetschleistungen wählen. Damit wird der seit 2021 geltende Vorrang des Online-Dolmetschens zurückgenommen. Darüber hinaus wird Dolmetscherinnen und Dolmetschern künftig neben der Vergütung der Fahrtkosten eine Fahrtzeitpauschale gewährt.
Sozialministerin Aminata Touré: „Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen können. Dabei sind gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig auf Gebärdendolmetscherinnen oder Gebärdendolmetscher angewiesen. Wir nehmen die Belange dieser Menschen sehr ernst und wollen sie bestmöglich auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Mit der Überarbeitung der Richtlinie gehen wir hierfür nun einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.“
Das Integrationsamt fördert verschiedene arbeitsplatzbezogene Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern. Hierzu zählt auch die Finanzierung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschleistungen für gehörlose Menschen. Ziel ist es, gehörlosen Menschen die volle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Die aktualisierte „Ermessensleitende Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Gebärdensprach- und Schriftdolmetschleistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“
tritt zum 1.12.2022 in Kraft. Neben Dolmetschleistungen in Präsenz kann aus der Richtlinie auch weiterhin das Online-Dolmetschen gefördert werden. Unter Online-Dolmetschen versteht man das virtuelle Zuschalten eines Dolmetschers/ einer Dolmetscherin zu einer Veranstaltung, die in Präsenzform oder auch virtuell stattfindet.
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