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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialministerin Aminata Touré zum Landesblindengeld im schleswig-holsteinischen Landtag: „Blinden und stark sehbehinderten Menschen die volle Teilhabe am gesellschaftliche Leben ermöglichen“ 

Letzte Aktualisierung: 28.09.2022

KIEL. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré hat im schleswig-holsteinischen Landtag auf die Belange blinder und stark sehbehinderter Menschen aufmerksam gemacht und dazu aufgerufen, eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. „Soziale Gerechtigkeit heißt, dass wirklich alle die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Blinde und stark sehbehinderte Menschen müssen genauso wie alle anderen Menschen in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können“, sagte die Ministerin. Vor diesem Hintergrund sei es auch notwendig, das Landesblindengeld perspektivisch anzupassen. „Wir bleiben bei unserem Vorhaben, das Landesblindengeld in dieser Legislatur zu erhöhen“, sagte Touré.

Eine Erhöhung des Landesblindengeldes auf 400 Euro monatlich würde das Land knapp 3 Millionen Euro kosten. Touré appellierte an das Parlament, die anstehenden Beratungen für den Landeshaushalt 2023 zu nutzen, um eine Erhöhung des Landesblindengeldes bereits für das kommende Jahr auf den Weg zu bringen.

Außerdem betonte die Ministerin, sich auf Bundesebene für ein einheitliches Sehbehindertengeld einsetzen zu wollen: „Die Unterstützungen für erheblich sehbehinderte und blinde Menschen sollte in allen Bundesländern gleich sein. Sie sollten ihren Wohnort nicht danach aussuchen müssen, wo sie am besten gefördert werden, sondern danach, wo sie sich am wohlsten fühlen.“

Das Landesblindengeld soll dazu dienen, blinde und stark sehbehinderte Menschen dabei zu unterstützen, den finanziellen Mehraufwand, der durch die Blindheit entsteht, auszugleichen. Es kann beispielsweise für Haushaltshilfen genutzt werden, aber auch um Texte in Blindenschrift übertragen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige, einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung, die zusätzlich zu bundesgesetzlichen Leistungen für blinde und erheblich sehbehinderte Menschen gezahlt wird. Derzeit zahlt das Land Schleswig-Holstein an blinde und stark sehbehinderte Erwachsene 300 Euro Landesblindengeld pro Monat.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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