KIEL. Sozialministerin Aminata Touré will die Freiwilligendienste weiterentwickeln und lehnt den Vorschlag eines Pflichtdienstes ab. „Wenn wir der Überzeugung sind, dass Freiwilligendienste unsere Gesellschaft zusammenführen und zusammenhalten, bringt es mehr, die Attraktivität zu steigern, als sie zu einem Zwang zu machen!“
, betonte Touré heute im schleswig-holsteinischen Landtag. Dazu brauche es vor allem mehr finanzielle Unterstützung auf Bundesebene für Freiwilligendienstleistende, die nicht mehr bei ihrer Familie leben.
„Der Vorschlag eines Pflichtdienstes soll die Gesellschaft zusammenführen. Doch das ist nicht der Fall: Denn genau die jungen Menschen, die es betrifft, sind größtenteils dagegen. Man sollte den Jugendlichen, die in den letzten Jahren ohnehin stark durch die Corona-Pandemie und den Klimawandel belastet waren, diese Entscheidung nicht wegnehmen. Stattdessen müssen wir ihnen bessere finanzielle und berufliche Anreize für den Freiwilligendienst bieten“
, führte Touré weiter aus. Auch Sozialverbände würden einen allgemeinen Pflichtdienst grundsätzlich ablehnen.
In Schleswig-Holstein wird stetig daran gearbeitet, die Attraktivität der Freiwilligendienste weiter zu steigern. So wurden zum Bespiel die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende und Träger durch die FSJ-Richtlinie von September 2020 weiter verbessert. Seitdem ist auch ein Teilzeit-FSJ möglich. Außerdem wurde die Aufwandsentschädigung an die jährliche Rentenbeitragsbemessungsgrenze gekoppelt und ist damit angestiegen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Freiwilligendienstleistende am NAH.SH-Jobticket teilnehmen zu lassen. Zudem werden in Schleswig-Holstein im Bereich der Humanmedizin einige FSJ-Zertifikate zur Anrechnung an den NC anerkannt.
Die Anerkennung des Ehrenamts könne auch durch steuerliche Vorteile unterstützt werden, sagte Touré. „Deshalb fordern wir den Bund im Rahmen der Arbeits- und Sozialminister*innen-Konferenz auf, die derzeitige Übergangsregelung zur Nicht-Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten für Rentner*innen befristet zu verlängern. So lange, bis eine dauerhafte Regelung getroffen worden ist.“
Das Land Schleswig-Holstein stellt jährlich rund 950.000 Euro Haushaltmittel zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres bereit. Daraus werden unter anderem jährlich 792 Plätze mit monatlich 100 Euro pro Platz gefördert.
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