KIEL. Das schleswig-holsteinische Sozialministerium hat eine Handreichung zu den zentralen Regeln im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in Leichter Sprache veröffentlicht. Ziel ist es, Menschen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, verständlich über das Gesetz sowie die daraus resultierenden Rechte zu informieren.
Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz legt fest, welche personellen und bauliche Anforderungen stationäre Einrichtungen und ihnen gleichgestellte Wohnformen für pflegebedürfte Menschen und Menschen mit Behinderungen erfüllen müssen. Außerdem regelt das Gesetz die Mitbestimmung und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner am Betrieb dieser Einrichtungen. Der schleswig-holsteinische Landtag hatte am 24.03.2022 die Gesetzesänderungen beschlossen.
Das Land Schleswig-Holstein richtet seine Arbeit am Leitgedanken der Inklusion aus. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderungen für sie wichtige Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
Die Handreichung in Leichter Sprache finden Sie hier:
Regeln im Selbstbestimmungs·stärkungs·gesetz Informationen in Leichter Sprache (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)
Weitere Informationen zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz sowie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/menschen-mit-behinderung/menschen-mit-behinderung_node.html
Verantwortlich für diesen Pressetext: Hannah Beyer | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH