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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zum „Krankengeld für Rentnerinnen und Rentner“ beschlossen

Garg: Wahlrecht leistet Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut

Letzte Aktualisierung: 08.04.2022

KIEL. Der Bundesrat hat heute (08.04.) die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zum „Krankengeld für Rentnerinnen und Rentner“ beschlossen. Schleswig-Holstein hatte dazu einen entsprechenden Entschließungsantrag mit dem Titel „Prüfung eines Wahlrechts statt des Ausschlusses des Anspruchs auf Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen Alters und vergleichbarer Lohnersatzleistungen“ gestellt. Dieser wird nun der Bundesregierung zur Prüfung überstellt.

Sozialminister Heiner Garg betont: „Rentnerinnen und Rentner, die auf einen Zuverdienst im Alter angewiesen sind oder aus anderen Gründen weiter arbeiten möchten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie müssen somit auch die gleichen Möglichkeiten sozialer Absicherung im Krankheitsfall haben, ohne auf einen Teil ihrer Rente verzichten zu müssen. Mit dieser Bundesratsinitiative, die der Bundesrat beschlossen hat, ist die Bundesregierung nun am Zug, die Einführung eines Wahlrechts für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner mit einer Vollrente zu prüfen. Der Bundesrat setzt sich damit für die Stärkung der Rechte von erwerbsfähigen Rentnerinnen und Rentnern ein. Mit dem Wahlrecht wird ein Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut geleistet. Auch trägt die Einführung eines Wahlrechts dazu bei, den Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Altersrente flexibel zu gestalten.“

Hintergrund:

Der Entschließungsantrag sieht vor, dass sich gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, unabhängig vom Bezug einer Teil- oder Vollrente unter bestimmten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld entscheiden können. Mit dem sogenannten Wahlrecht sollen sie die Möglichkeit erhalten, auf ihr Arbeitsentgelt anstatt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent den regulären Beitragssatz von aktuell 14,6 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen, um damit Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall zu haben. Bislang können erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner bei Bezug einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Krankheitsfall kein Krankengeld beziehen. Der Krankengeldanspruch besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Krankheitsfall nach dem Wegfall der Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber ab der siebten Woche.

Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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