NEUSTADT. Gesundheitsminister Heiner Garg hat heute (30.03.) einen Förderbescheid in Höhe von 13,73 Millionen Euro für den Neubau von Haus 18 des AMEOS Klinikums für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Neustadt übergeben. Damit ist die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens durch das Land Schleswig-Holstein sichergestellt. Der Minister betont: „Der Neubau des Hauses 18 ist für das AMEOS Klinikum für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Neustadt ein bedeutender Fortschritt. Aber nicht nur das: Dieser Neubau hat eine Bedeutung über die Grenzen von Neustadt hinaus. Denn das Klinikum erfüllt mit seinem differenzierten Leistungsspektrum einen überregionalen Versorgungsauftrag für das gesamte Land Schleswig-Holstein. Eine ganz entscheidende Basis für diese Förderung ist die langjährige Partnerschaft des Landes Schleswig-Holstein mit AMEOS als Beliehene des Maßregelvollzugs, denn auch bei diesem Bauprojekt hat das Gesundheitsministerium sehr eng und vertrauensvoll mit AMEOS zusammengearbeitet. Allen Beteiligten, die an der Realisierung dieses Bauvorhabens mitwirken, wünsche ich ein gutes Gelingen und viel Erfolg.“
„Der Neubau am AMEOS Klinikum für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie ist eine wichtige Investition am Standort Neustadt. Im Neubau werden 60 Einzelzimmer entstehen, die den heutigen räumlichen Anforderungen einer modernen medizinischen Behandlung für geschützt untergebrachte Patienten entsprechen. Wir freuen uns sehr über die Förderung des Landes Schleswig-Holstein und das damit ausgesprochene Vertrauen in unsere Arbeit“
, sagt Dr. Axel Paeger, Vorsitzender des Vorstandes der AMEOS Gruppe.
Im Neubau können nun auf einer Gesamtnutzfläche von über 2800 Quadratmetern 60 Betten untergebracht werden. Damit wird die Kapazität im Vergleich zum alten Gebäude um 20 Betten erhöht. Zudem besteht die Möglichkeit, das Gebäude um ein weiteres Stockwerk mit 40 Plätzen zu ergänzen.
Es werden 60 Einzelzimmer mit eigenen sanitären Anlagen geschaffen. Davon werden drei Zimmer barrierefrei sein. Konnten zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Neubau nur etwa 1/3 der Patienten im hochgesicherten Bereich in Einzelzimmern untergebracht wer-den, so wird sich diese Quote mit Abschluss des Neubaus auf 3/4 erhöhen. Darüber hinaus wird das Gebäude auf dem aktuellen technischen und energetischen Stand sein. Gleichzeitig können bisherige Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel die Zaunanlage oder Pfortengebäude weiter genutzt werden.
Die Gebäudestruktur erfüllt die Anforderungen an einen modernen Maßregelvollzug, sodass der Neubau zu einer verbesserten Behandlung beitragen wird. Neue Lichtkonzepte und gut ausgestatte Kriseninterventionsräume verbessern die Versorgung. Durch die Installation von Fußbodenheizungen werden Verletzungsgefahren weiter reduziert. Die Patienten werden in Einzelzimmern untergebracht und verfügen somit über geeignete Rückzugsmöglichkeiten, sodass psychische Destabilisierungen gezielter vermieden werden können. Letztlich steht das Ziel im Vordergrund, noch bessere Bedingungen für einen Behandlungserfolg und für eine Wiedereingliederung der Patienten zu schaffen.
Die Entscheidung zum Neubau ist Ergebnis einer Prüfung des Landes, bei der sich gezeigt hat, dass es für die Versorgung besser und wirtschaftlicher ist, das Haus 18 neu zu bauen, anstatt es zu sanieren. Bereits zuvor hatte das Land Fördermittel für den Abriss des bestehenden Gebäudes zur Verfügung gestellt, damit dieser noch in diesem Jahr beginnen kann.
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