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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Kabinett beschließt Einbringung der Bundesratsinitiative zum „Krankengeld für Rentnerinnen und Rentner“/ Sozialstaatssekretär Badenhop: Rechte von erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern stärken

Letzte Aktualisierung: 08.03.2022

KIEL. Das Landeskabinett hat heute (08.03.22) die Einbringung der Bundesratsinitiative zum „Krankengeld für Rentnerinnen und Rentner“ beschlossen. Der Antrag wird jetzt dem Bundesrat zur Entschließung überstellt.

Schleswig-Holstein setzt sich mit dem Entschließungsantrag im Bundesrat dafür ein, dass sich versicherte Rentnerinnen und Rentner unabhängig vom Bezug einer Teil- oder einer Vollrente unter bestimmten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld entscheiden können. Erwerbstätige Vollrentnerinnen und Vollrentnern hätten dann die Möglichkeit, einen Fortbestand des Krankengeldanspruchs zu wählen. Damit verbunden wäre die Entrichtung eines höheren regelmäßigen Beitragssatzes. Bislang erhalten erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner bei Bezug einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Krankheitsfall kein Krankengeld.

Sozialstaatssekretär Dr. Matthias Badenhop betont: „Wir setzen uns als Landesregierung auf Bundesebene für die Stärkung der Rechte von erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern ein. Viele von ihnen arbeiten auch im Rentenalter weiter, um ihr Einkommen aufzustocken. Wie bei allen anderen Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmern auch, muss es möglich sein, dass diese Rentnerinnen und Rentner dann auch Krankengeld im Krankheitsfall erhalten können - und zwar ohne auf einen Teil ihrer Rente verzichten zu müssen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut.“

Die Beratung und der Beschluss der Bundesratsinitiative „Einführung eines Wahlrechts statt des Ausschlusses des Anspruchs auf Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen Alters und vergleichbarer Lohnersatzleistungen“ im Bundesratsplenum ist für den 8. April 2022 vorgesehen.

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