KIEL. Bei der Anwendung von nichtionisierender Strahlung sind Kundinnen und Kunden besonders zu schützen. Die bundesweit Ende 2020 in Kraft getretene Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) legt den Betreiberinnen und Betreibern von Anlagen mit nichtionisierender Strahlung, die gewerblich für kosmetische oder nichtmedizinische Anwendungen genutzt werden, erweiterte Verpflichtungen auf.
Das Sozialministerium macht darauf aufmerksam, dass Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen in Schleswig-Holstein verpflichtet sind, diese Geräte oder Anlagen beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) anzuzeigen. Dafür steht ein Online-Anzeigeverfahren auf dem Service-Portal Schleswig-Holstein unter
Anzeige von Anlagen im Rahmen der NiSV zur Verfügung. Über dieses Portal ist es auch möglich, im Rahmen der Anmeldung von Geräten oder Anlagen Fachkundenachweise zu melden. Mit dem Nachweis wird angezeigt, dass eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zertifizierte Schulung für das anwendende Personal belegt wurde. Dieser Nachweis ist ab dem 31.12.2022 ebenfalls verpflichtend zu erbringen.
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) regelt Anforderungen an Anlagen zum Einsatz optischer Strahlung, Ultraschall sowie elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder zu kosmetischen oder sonstigen nicht medizinischen Zwecken. Solche Anlagen werden zum Beispiel zur Haarentfernung mittels Licht, Laser oder Hochfrequenz oder bei von elektromagnetischen Feldern unterstützten Trainingsmethoden eingesetzt. In der Verordnung werden sowohl Anforderungen an den Betrieb der Geräte, an das anwendende Personal sowie an die Informations- und Dokumentationspflichten der Betreiberinnen und Betreiber gestellt.
Vollzugsbehörde und Ansprechpartner in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste (LAsD), Gartenstraße 24, 24534 Neumünster, Telefon: +49 4321- 913 5 (Vermittlung), E-Mail:
nisgueberwachung@lasd.landsh.de
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