KIEL. Anlässlich der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 21.12., eine Auffrischimpfung mit einem Mindestabstand von drei Monaten nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung durchzuführen, wird es in Schleswig-Holstein ab dem 22.12. folgende Anpassungen geben:
- Personen, deren letzte Impfung der Grundimmunisierung (in der Regel die 2. Impfung) mindestens drei Monate zurückliegt, können eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten. Dies wird in den 26 Impfstellen des Landes über die Terminbuchung auf www.impfen-sh.de als auch bei den mobilen Impfaktionen möglich sein.
- Weiterhin gilt, dass in den Impfstellen hauptsächlich der Impfstoff von Moderna zur Anwendung kommt. Menschen, die 30 Jahre und jünger sind, Schwangere und Stillende erhalten weiterhin den Impfstoff von BioNTech.
- Eine Wahl des Impfstoffs ist weiterhin nicht möglich.
- Erst- und Zweitimpfungen sind ab 12 Jahren möglich. Im Rahmen der Kinderimpftermine ab 5 Jahren. Auffrischimpfungen (Booster) bleiben ab 18 Jahren möglich.
In Schleswig-Holstein sind aktuell (Stand 21.12.) 77,4% aller Menschen mindestens einmal geimpft, vollständig geimpft sind 74,9% und eine Auffrischimpfung haben 35,4% der Menschen erhalten. Bei den über 18-Jährigen sind bereits 89% einmal und 86,9% vollständig geimpft. Schleswig-Holstein bewegt sich bei den Impfquoten weiter in der Spitzengruppe der Länder. Bei den 12-17-Jährigen ist Schleswig-Holstein mit einer Impfquote von 73,5% einmal geimpfter und 64,2% vollständig geimpfter Personen weiterhin bundesweit führend in dieser Altersgruppe.
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