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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für innovative Projekte ausgezeichnet

Letzte Aktualisierung: 27.11.2020

KIEL. Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der damaligen Jugendfürsorge untergebracht waren, haben bundesweit Leid und Unrecht erfahren. Aus dieser Vergangenheit resultiert eine besondere Verantwortung für Gegenwart und Zukunft. Daher hat das Sozialministerium gemeinsam mit der Diakonie Schleswig-Holstein, der Ärztekammer Schleswig-Holstein und dem Erzbistum Hamburg den Praxispreis für Innovation und fortschrittliches Engagement in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe verliehen. Damit zeichnet das Sozialministerium Einrichtungen aus, die innovative Projekte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen entwickelt haben, welche nicht in der elterlichen Häuslichkeit leben oder hiervon bedroht sind.

Sozialminister Heiner Garg betont: "„Die Vergangenheit im Kopf, die Zukunft in der Hand“ – so lautete der aussagekräftige Titel des Symposiums, das wir 2018 für Menschen organisiert haben, die in den Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. Damit wird der Anspruch der Landesregierung auf den Punkt gebracht: Wir wollen aus der Vergangenheit nicht nur lernen, sondern die Aufarbeitung als Auftrag begreifen, für eine gute Zukunft von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch mehr zu tun. Genau darum geht es auch bei diesem Praxispreis. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern sehr herzlich. Sie haben tolle Projekte auf den Weg gebracht, die eine Auszeichnung verdient haben. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Wohl und die Förderung der Kinder und Jugendlichen.“

Der Preis wurde in drei Kategorien vergeben. Über die Preisträger hat eine achtköpfige Jury entschieden. Die ausgezeichneten Einrichtungen haben jeweils ein Preisgeld von 5000 Euro erhalten.

Preisträger für den Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sind die Stormarner Werkstätten aus Bad Oldesloe. Ausgezeichnet wurden die Werkstätten für das Projekt „Digitalisierung: Wissensvermittlung für junge Menschen mit Handicap“. Im Rahmen des Projektes ist jungen Menschen mit Handicap ein einfacher Zugang zur Digitalisierung ermöglicht worden, um ihre Selbstbestimmung und Teilhabe zu stärken.

Preisträger für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Sozialtherapeutische Einrichtung Ekebergkrug (früher Station E 3). Ausgezeichnet wurde die Initiative der Gründerin Erika Fürst zum Aufbau der Station E 3 im Schleswiger Landeskrankenhaus, die sich zur Aufgabe gesetzt hat, entlassungsfähige Jugendliche mit Handicap auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Preisträger für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe ist das Jugendhilfenetzwerk Nord-Ost aus Rendsburg, das für sein Projekt „Lebendig und begeisternd moderieren“ ausgezeichnet wurde. Die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung lernten bei dem Projekt Moderationstechniken kennen, damit sie sich gezielter für ihre Anliegen, Bedürfnisse und Rechte einsetzen können. Aus dem gleichen Grund durften sie einen Kinder- und Jugendbeirat in ihrer Einrichtung bilden und so Formen demokratischer Willensbildungsprozesse simulieren.

Wegen der Coronavirus-Pandemie ist die offizielle Verleihung des Praxispreises auf das kommende Jahr verschoben worden. Dann sollen die Einrichtungen im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema Leid und Unrecht noch einmal ausgezeichnet werden.

Das Sozialministerium erinnert zudem daran, dass Betroffene, die in der Zeit von 1949 bis 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der damaligen Jugendfürsorge Leid und Unrecht erfahren haben, weiterhin einen Antrag auf finanzielle Hilfe bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe stellen können. Die Stiftung hatten Bund, Länder und Kirchen 2016 eingerichtet, um Betroffene zu unterstützen. Die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen wurde kürzlich bis 30. Juni 2021 verlängert, sodass Betroffene ein halbes Jahr mehr Zeit haben, einen Antrag zu stellen.
Kontakt für Betroffene: Landesamt für soziale Dienste Stiftung Anerkennung und Hilfe, Telefon: 04321 913-753 oder -751, Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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