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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Landesregierung und KVSH erinnern an Verfahren für Reiserückkehrende – Priorisierung für Einreisende aus Risikogebieten möglich, um Wartezeiten zu verkürzen

Letzte Aktualisierung: 20.08.2020

Kiel. Die Kassenärztliche Vereinigung und das Gesundheitsministerium erinnern daran, dass es vor dem Hintergrund begrenzter Laborkapazitäten zu einer Priorisierung bei Tests an den zusätzlichen Teststationen in Schleswig-Holstein kommen kann und Einreisende aus Risikogebieten Vorrang haben können. Derzeit kann es zu Wartezeiten kommen bis das Testergebnis vorliegt, die über der Regelzeit von 24-48 Stunden liegen, so die Rückmeldung der Labore heute (20.8.).  Die Labore werden aufgrund der weltweiten Pandemie durch einige Hersteller der Tests nur rationiert beliefert. Am Wochenende war zudem in einem Labor ein Gerät vorübergehend nicht funktionsfähig, so dass zu Wochenbeginn mehr Proben als sonst abgearbeitet werden mussten. Medizinisch indizierte Testungen, und Testungen die im Rahmen des Ausbruchsmanagements vorgenommen werden, haben in der Regel Vorrang.

Wichtig ist, dass Einreisende aus Risikogebieten in Schleswig-Holstein ohnehin mindestens 5 Tage in Quarantäne gehen müssen. Ein einzelnes negatives Coroana-Testergebnis reicht nicht aus, um die vorgeschriebene Quarantäne zu beenden. Personen, die aus Risikogebieten einreisen, müssen in Schleswig-Holstein grundsätzlich in Quarantäne gehen und sich bei ihrem Gesundheitsamt melden. Auch eine ordnungsgemäß ausgefüllte Aussteigerkarte bei Einreise z.B. mit einem Flugzeug ersetzt nicht die Meldepflicht beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt. Die Quarantäne kann nur verkürzt werden, wenn zwei negative Testergebnisse vorliegen, für die die Probenentnahmen mit einem Abstand von fünf Tagen vorgenommen wurden. Die Probeentnahme für den zweiten Test kann frühestens fünf Tage nach Einreise erfolgen. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Schleswig-Holstein folgt mit dem Test nach mindestens fünf Tagen für Einreisende aus Risikogebieten den Empfehlungen von Medizinerinnen und Mediziner, da die Inkubationszeit durchschnittlich etwa diese Zeitspanne beträgt.

Weitere Informationen unter: Kurz URL Coronavirus Einreise

Website der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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